WIEN. Seit dieser Woche Dienstag muss der Handel die Einhaltung der 2G-Regel in den Geschäften kontrollieren: Die Einzelhändler sind verpflichtet, vom Kunden einen Nachweis von Impfung oder Genesung zu verlangen – spätestens an der Kassa. Die Umsetzbarkeit der neuen Regelung wurde ggf. unzureichend evaluiert – trotzdem sind die Händler nicht durchgehend unzufrieden. Zumal: Alles ist besser als ein erneuter Lockdown (siehe Titelstory auf Seite 34).
Ungeimpfte bleiben draußen
Die Kontrollpflicht betrifft Händler, in denen Ungeimpfte seit der vierten Coronawelle nicht mehr einkaufen dürfen. Für Ungeimpfte gilt nach wie vor ein Lockdown, sie dürfen sich nur mit Produkten des täglichen Bedarfs eindecken.
Bezüglich der Praxistauglichkeit, speziell in Bezug auf gefälschte Impfpässe, meinte WKÖ-Handelsobmann Rainer Trefelik: „Wir werden uns bestmöglich bemühen, aber wir sind nicht die Polizei!”
Dass die Kontrolle dennoch nicht lasch zu handhaben ist, scheint von Regierungsseite nachdrücklich nahegelegt. Bereitschaftseinheiten und Polizei sollen die Einhaltung der neuen Regeln kontrollieren. Händler, die den 2G-Nachweis nicht kontrollieren, riskieren laut Gesundheitsministerium Strafen von bis zu 3.600 €.
Nach einem Austausch mit dem Innenministerium meinte Trefelik, dass seitens der Polizei noch Unklarheiten zur Verordnung bestünden. „Fragen technischer Art” sollen nun mit dem Verordnungsgeber, also dem Gesundheitsministerium, geklärt werden.
Trefelik appellierte, dass es bis dahin keine Strafen geben dürfe. Denn da bei Verstößen gegen die Covid-Verordnungen auch ein Entzug der Coronahilfen drohe, sei das für die Betriebe ein großes Risiko.
Zum Shoppen gestempelt
Inzwischen haben v. a. Einkaufszentren mit einer pragmatischen Lösung aufhorchen lassen: Viele verwenden Stempel wie bei Rockkonzerten. Beim Shoppingcenter Passage Linz etwa konnte man sich am Haupteingang nach Vorlage des Impfnachweises und eines Ausweises einen Stempel auf die Hand holen. Das soll ermöglichen, dass man in den einzelnen Shops nicht mehr seine Dokumente vorweisen muss. (red/APA)