WIEN. Um die Kaufentscheidung zugunsten regionaler Lebensmittel zu ermöglichen, unterstützt der Handelsverband die Forderung von BM Köstinger nach einer verpflichtenden Herkunftskennzeichnung. Voraussetzung dafür ist aber, dass diese für alle gelten muss.
Stütze der Landwirtschaft
„Der Lebensmittelhandel ist offen für eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung für verarbeitete Lebensmittel, um die heimische Landwirtschaft zu stärken”, äußert sich Handelsverband-Chef Rainer Will mit entsprechender Einschränkung: „Allerdings muss diese Pflicht auch für die Gemeinschaftsverpflegung und vor allem die Gastronomie gelten. Eine freiwillige Kennzeichnung reicht nicht, daher unterstützen wir die Pläne des Gesundheitsministeriums nach einheitlichen, verpflichtenden Kennzeichnungsregeln für alle Bereiche, egal, wo man isst oder Lebensmittel beschafft.” Letztlich hätten sich die Konsumenten dieselbe Transparenz wie im Supermarkt auch in Gasthaus, in Betriebskantine, Krankenhaus bzw. die jüngere Generation in den Schulen und Kindergärten verdient.
Gerade im Außer-Haus-Verzehr liegt laut Handelsverband der entscheidende Hebel, um Regionalität zu unterstützen, indem die Produkte entsprechend verpflichtend gekennzeichnet werden. Die Händler appellieren mithin an die Landwirtschaftsministerin, hier nicht auf Kosten der heimischen Bauern zu bremsen und die Gastronomie mit Förderungen beim Umstieg zu unterstützen. „Damit erreichen wir gemeinsam mehr Regionalität und Krisenfestigkeit”, ist Will überzeugt.
Vorreiter Handel
Der österreichische Handel ist bereits bei verpacktem Frischfleisch, frischem Obst und Gemüse, Olivenöl, Honig, Fisch, Eiern und Bio-Produkten zur Angabe der Herkunft verpflichtet. In den Regalen findet sich überdies eine Vielzahl an regional und lokal produzierten Qualitätsprodukten aus biologischem Anbau.
Der Handel trägt damit entscheidend zum Erhalt landwirtschaftlicher Strukturen und Produzenten in Österreich bei. Er fördert eine lokale, regionale Produktion und bietet für heimische Landwirte substanzielle Absatzchancen. Selbiges sollte in der Perspektive des Handelsverbands künftig auch für die Gastronomie gelten – die Pandemie sollte dabei nicht länger als Vorwand herhalten, um Transparenzvorgaben in der Gastro auf den Sankt Nimmerleinstag hinauszuschieben. (red)