WIEN/SALZBURG. Die Händler können die Öffnung ihrer Geschäfte am 2. Mai fast nicht mehr erwarten – und haben sich unter dem Titel Click & Collect trefflich vorbereitet. So etwa schon vor Wochen Wolfgang Krejcik, Obmann der Sparte Elektrohandel in der WKO, mit einem Rampenverkauf von Elektrogeräten. Das Problem: Click &Collect, also das Abholen online bestellter Ware, ist für noch geschlossene Geschäfte im Non-Food-Bereich verboten. Allerdings waren es gleich mehrere Anbieter, die dies knapp eine Woche vor Wiedereröffnung praktizierten.
Gesetzeslücke oder nicht?
So bietet etwa Hervis neben vier offiziell geöffneten Filialen in neun Filialen das Abholen von Waren an. „Wir haben Click and Collect nur dort gemacht, wo es sinnvoll möglich ist, dass die Verkaufsfläche nicht betreten wird. Dort, wo davor Parkplätze sind, kann sich der Kunde die bestellte Ware abholen. Er wird derzeit nicht ins Geschäft gelassen”, kommentiert Oliver Seda von der Hervis-Rechtsabteilung.
Aus dem Sozialministerium wurde verlautet, dass das kein zulässiges Geschäftsmodell für jene ist, die derzeit nicht offenhalten dürfen. „Ich sehe keine rechtliche Grundlage, warum es nicht zulässig sein sollte. Aber ja, es gibt Menschen, die stört das alles”, kontert Seda. (red)