Kartellgerichtsstrafe wegen Preisabsprachen auch bei Vöslauer.
Wien. Das Kartellgericht hat gegen Vöslauer wegen Preisabsprachen mit dem Lebensmitteleinzelhandel 653.775 € Strafe verhängt. Damit wurde dem Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) entsprochen. „Die wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen betrafen die Einflussnahme auf Endverkaufspreise bestimmter nicht alkoholischer Getränke, insbesondere Mineralwasser, im Zeitraum zwischen Jänner 2007 und Dezember 2012”, heißt es in der Entscheidung des Kartellgerichts. Im Rahmen der „vertikalen Preisabstimmungsmaßnahmen” seien zwischen Vöslauer und LEH Kurantpreise und insbesondere Aktionspreise abgestimmt worden.
Bei der Berechnung der Geldbuße wirke sich mildernd aus, dass Vöslauer die kartellrechtswidrigen Verhaltensweisen vor Beginn der Untersuchung freiwillig beendet hatte. Weil die Parteien auf Rechtsmittel verzichteten, ist die Entscheidung des Kartellgerichts rechtskräftig. Bisherige Bußgeldstrafen fielen saftiger aus: für Rewe waren es 20,8 Mio. €, Spar drei (allerdings nicht rechtskräftige) Mio. €, für Berglandmilch 1,1 Mio. und Brau Union 750.000 €.(red)