Vorwürfe gegen Universal
© Christian Jungwirth
RETAIL Redaktion 18.02.2022

Vorwürfe gegen Universal

Der Versandhändler hat laut VKI Kunden bei Teilzahlungen einen zu hohen Jahreszins verrechnet. Die AGB wurden jetzt geändert.

WIEN / GRAZ. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat eine kostenlose Sammelaktion gestartet, die Kunden von Universal Versand helfen soll, angeblich unzulässig in Rechnung gestellte Zinsen bei Teilzahlungsvereinbarungen zurückzubekommen. Dabei geht es um Klauseln zu Zinseszinsen in Teilzahlungsvereinbarungen. Mit Zinseszinsen sei ein Zinssatz von happigen 21,7% pro Jahr verrechnet worden. „Mit der Regelung sollte eine monatliche Verrechnung von Zinseszinsen bewirkt werden, die für den Durchschnittsverbraucher nicht erkennbar war”, kritisiert der VKI.

Unzulässig laut OGH

Der Oberste Gerichtshof (OGH) habe laut VKI die Klauseln für unzulässig erklärt. „Dies hat zur Folge, dass Universal Versand bei Teilzahlungskaufverträgen nur die gesetzlichen Zinsen von vier Prozent verlangen darf und die Zinsdifferenz an betroffene Konsumentinnen und Konsumenten rückerstatten muss. Der VKI organisiert deshalb eine Sammelaktion für Betroffene.”

Die Unito-Gruppe, zu der Universal gehört, kontert: „Selbstverständlich akzeptieren wir diese richterliche Entscheidung und haben die notwendigen AGB-Korrekturen unmittelbar durchgeführt”, so Unito-Chef Harald Gutschi. Bislang seien aber weder Kunden noch der VKI mit Forderungen an Universal herangetreten. (APA/red)

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