Arbeiterkammer hat schwedisches Fintech Klarna geklagt
© APA/dpa/Tom Weller
FINANCENET Redaktion 13.07.2021

Arbeiterkammer hat schwedisches Fintech Klarna geklagt

Klarna bietet österreichischen Kunden derzeit an, Mahngebühren zu erlassen, doch das reicht der AK bei Weitem nicht.

WIEN. Das Fintech Klarna bietet österreichischen Kunden derzeit an, Mahngebühren zu erlassen. Das reicht der AK bei Weitem nicht. Die Klarna-Geschäftsbedingungen seien rechtswidrig. Daher brachte die AK bereits am 12. Mai Klage beim Wiener Handelsgericht ein. Am 18. Mai wurden zwar die Stockholmer Behörden informiert, aber bisher war das Fintech darüber noch nicht im Bilde. 4.000 Beschwerden, fast 2.000 davon allein im ersten Halbjahr, sind bei der AK eingegangen, so "Die Presse".

"Wir stehen mit der Arbeiterkammer in regelmäßigem Austausch dazu, wie wir unsere Prozesse optimieren können", sagt eine Klarna-Sprecherin. Der schwedische Paymentspezialist mit Banklizenz wickelt Zahlungen für Händler online und an der Ladenkasse ab. Jetzt kaufen, später zahlen, so die Devise.

Zu den 250.000 Geschäftspartnern gehören unter anderem H&M, Media-Markt oder Nike. Derzeit entgegnet das Unternehmen den Beschwerden mit dem Erlass von Mahngebühren. Diese würde den österreichischen Kundinnen und Kunden einmalig erlassen, wenn sie die App herunterladen und einen Wissenstest machen. Bei App-Nutzern würden die Probleme seltener auftreten, erklärte Klarna der "Presse". Doch der AK reicht das nicht. "An unserer Kritik ändert sich nichts, denn es geht um bestimmte Praktiken und rechtswidrige Geschäftsbedingungen", sagt Gabriele Zgubic, Abteilungsleiterin der Konsumentenpolitik bei der AK Wien.

"Hauptbeschwerdepunkt war und ist noch immer, dass Klarna auf der Bezahlung der Ware besteht, auch wenn die Ware nicht geliefert, mangelhaft geliefert oder wieder ordnungsgemäß an den Onlinehändler, zum Beispiel nach einem Rücktritt vom Kaufvertrag, retourniert wurde." Die Konsumentinnen und Konsumenten würden vom Kundenservice keine Antworten erhalten und sich "im Kreis" geschickt fühlen. Sie werden mit Mahnungen, Inkassobüro und Rechtsanwaltsschreiben allein gelassen.

Gegenstand der Klage sind sieben Klauseln und auch das Geschäftsmodell an sich. Die AK mutmaßt: Mahnungen gehören anscheinend zum Geschäftsmodell. "Die Klarna-Bank verwendet gezielt automatisierte Mahnverfahren, welche den Konsumenten durch rasch anwachsende Kosten für die einzelnen Mahnschritte dazu veranlassen sollen, auch tatsächlich nicht bestehende Forderungen zu bezahlen", erklärt die AK-Vertreterin. Häufig würden Konsumenten aufgeben und zahlen.

Das schwedische Fintech Klarna ist das wertvollste nicht börsennotierte Start-up-Unternehmen Europas. (APA)

BEWERTEN SIE DIESEN ARTIKEL

TEILEN SIE DIESEN ARTIKEL