Deutsche Bundesbehörden akzeptieren ab 27. November 2020 nur mehr E-Rechnung
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Markus Knasmüller, Geschäftsführung BMD
FINANCENET Redaktion 13.08.2020

Deutsche Bundesbehörden akzeptieren ab 27. November 2020 nur mehr E-Rechnung

„Einige österreichische Unternehmen könnten Stichtag verpassen.“

STEYR. „Die Zeit bis zur verpflichtenden Umstellung auf die e-Rechnung für deutsche Bundesbehörden läuft schneller als viele denken“, mahnt Dr. Markus Knasmüller, Geschäftsführer der BMD Systemhaus GesmbH. „Wir können nur die österreichischen Unternehmen auffordern, sich rasch um den technischen Zugang für die E-Rechnung zu kümmern, sonst laufen sie Gefahr, dass spätestens ab 27. November 2020 ihre Rechnungen vom deutschen Staat nicht mehr angenommen werden. Bei der elektronischen Rechnung handelt es sich in der Regel um ein XRechnung-Format, was eine Anpassung des jeweiligen Fakturierungsprogramms erforderlich macht. Zu erwarten ist, dass einige Unternehmen diese Umstellung nicht rechtzeitig schaffen werden. Gerne übernimmt BMD als führender österreichischer Hersteller betriebswirtschaftlicher Software die Implementierung dieser Softwareanforderungen in die Systeme seiner Kunden.“

Gilt in Österreich schon seit 2014
Die EU-Richtlinie 2014/55/EU aus dem Jahr 2014 verpflichtet alle öffentlichen Auftraggeber oder Konzessionsnehmer zur Entgegennahme und Verarbeitung von elektronischen Rechnungen. „Fakt ist, dass die E-Rechnung eine Menge von Vorteilen bietet wie eine signifikante Senkung der Fehleranfälligkeit, eine drastische Verringerung des Arbeitsaufwands sowie des Papierverbrauchs“, ergänzt Knasmüller. In Österreich gilt schon seit 2014, dass nur elektronische Rechnungen an den Bund fakturiert werden dürfen.

An E-Rechnung kommt niemand vorbei
„An der elektronischen Rechnung kommt heute niemand mehr vorbei“, erklärt Knasmüller. „Dabei beschränkt sich die Ersparnis nicht nur auf offensichtliche Kosten wie Porto, Papier, Kuvertierung etc., sondern ergibt sich aus dem automatisierten Arbeitsablauf. „Mit der BMD Software werden Unternehmen in allen Phasen der E-Rechnung unterstützt: Beginnend mit der Erstellung einer Rechnung als PDF-Datei oder dem für den österreichischen Bund optimalen ebInterface-Format, dem

Vorteile der elektronischen Rechnung
Die elektronische Rechnung birgt jedoch nicht nur Kostenersparnis für das Unternehmen, sondern hat auch viele Vorteile für den Rechnungsempfänger. Kommt die E-Rechnung in einem XML-Format), so kann diese mit der BMD Software automatisch importiert werden. Ein langes Auslesen von Zahlungs- und Kontodaten bei Buchungen kann vermieden werden – eine klare Arbeits- und Zeitersparnis für jeden Anwender. Auch im Bereich der Fehlervermeidung ist man mit BMD im Vorteil: Da im Format auch Positionsdaten vorhanden sind, kann ein automatischer Abgleich mit der Bestellung bzw. Lieferung durchgeführt werden. Wird mehr verrechnet, als bestellt wurde, ist dies per Knopfdruck feststellbar. Für Mahnungen und Reklamationen sind die elektronischen Rechnungen im BMD Archiv jederzeit griffbereit, wodurch wiederum viel Zeit gespart werden kann. (red)

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