Der Kampf gegen die KI-Windmühlen
MARKETING & MEDIA Redaktion 15.03.2024

Der Kampf gegen die KI-Windmühlen

Der AI Act wurde am Mittwoch angenommen. Die Probleme sind damit benannt. Mehr nicht.

Leitartikel ••• Von Sabine Bretschneider

 

UNMÖGLICHKEITEN. Die Entwicklungen hinsichtlich Künstlicher Intelligenz überrollen den Planeten. Beispiele an aktuell alltäglich Nutzbarem: Texten, dichten, übersetzen, recherchieren, programmieren, Präsentationen bauen, Illustrationen basteln, Bücher zusammenfassen, Protokolle erstellen, Post vom Finanzamt in verständliche Sprache übertragen, die Kaffeemaschine in der Küche von unterwegs einschalten …

Beruflich tun sich neue Dimensionen auf. „Microsoft 365 sorgt dafür, dass Sie in kürzerer Zeit mehr erledigen können”, wirbt der Softwarehersteller relativ untertourig für den „KI-Assistenten”, der schon in einigen Büros sein Unwesen treibt. Und trifft damit einen Kern der Sache. Mehr, schneller. Das „klüger”, „kreativer”, „sinnhafter” und „effektiver” ist ein nachrangiger Effekt; Erfahrungswerte aus dem Büroalltag zeigen, dass von den wichtigsten 75 Funktionen von Microsoft Word, eingeführt im Jahr 1983, rund fünf tatsächlich im Einsatz sind. KI sorgt jedenfalls jetzt auch für Änderungen bei den Abschlussarbeiten an Hochschulen. Weniger das schriftliche Endprodukt, sondern der Forschungs- und Schreibprozess sollen künftig im Zentrum stehen. Das Betreuungsverhältnis an den staatlichen Universitäten lässt grüßen.
Was KI noch kann? Cyberattacken optimieren, brandneue Chemiewaffen entwickeln, die Monopole der globalen Plattformen festigen und die mediale Realität nach Wunsch und Belieben formen. Das gabs schon davor, aber KI sorgt dafür, dass man, wie gesagt, „in kürzerer Zeit mehr erledigen kann”. Die EU versucht, mit regulatorischen Eingriffen wie dem „AI Act” das Risikopotenzial zu minimieren – oder zumindest die Bösen im Nachhinein zu bestrafen. Und scheitert an Know-how, Tempo, Durchsetzungskraft und der Realität. Eben musste die Kommission gestehen, mit dem Einsatz von Clouddiensten gängiger Anbieter gegen die eigene Datenschutzgrundverordnung zu verstoßen.


Lesen Sie mehr zu den neuen EU-KI-Richtlinien auf Seite 9 dieser Ausgabe.

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