Die APA pocht auf ihre Unabhängigkeit
© APA/Georg Hochmuth
MARKETING & MEDIA Redaktion 09.04.2021

Die APA pocht auf ihre Unabhängigkeit

APA lehnt staatliche Finanzkontrolle ab. Geschäftsführer Clemens Pig erklärt die Hintergründe im Interview.

••• Von Dinko Fejzuli

WIEN. Die APA – Austria Presse Agentur warnt vor einer möglichen staatlichen Finanzkontrolle der Nachrichtenagentur und fordert im Begutachtungsverfahren zum Informationsfreiheitsgesetz eine Klarstellung durch die Regierung. Konkret geht es um die künftigen Prüfkompetenzen des Rechnungshofs. Unabhängige Medien, die mehrheitlich in privatem Besitz stehen, dürfen von einer Ausweitung der staatlichen Finanzkontrolle nicht betroffen sein, so die APA.

Unintended Consequences

Was ist das Problem? Die Prüfkompetenz des Rechnungshofs soll künftig bereits bei 25% Beteiligung von Bund, Land oder Gemeinden gelten; bisher hat ein Schwellenwert von 50% gegolten.

Dies könnte in der Praxis bedeuten, dass die APA, die heuer ihr 75jähriges Jubiläum als privatwirtschaftliche Nachrichtenagentur feiert, aufgrund der Minderheitsbeteiligung des ORF von gut 45% an der APA unter staatliche Finanzaufsicht bzw. Finanzkontrolle gestellt wird.
Eine solche Einbeziehung der APA in die Kontrolle des Rechnungshofs wäre „demokratie- und medienpolitisch äußerst bedenklich und systemwidrig sowie verfassungsrechtlich gar nicht zulässig”, so die APA-Geschäftsführer Clemens Pig und Karin Thiller.
Man gehe auch gar nicht davon aus, dass dies vom Gesetzgeber so beabsichtigt sei, so Pig im Gespräch mit medianet, aber diese quasi „unintended consequences”, also das Einbeziehen der APA als privatwirtschaftlich geführtes, unabhängiges Medienunternehmen in die Rechnungshofkontrolle, hätte schwerwiegende Folgen für die APA und auch für den österreichischen Medien- und Kommunikationsmarkt insgesamt.

Richtige Auslegung

Deshalb fordert man auf Basis einer verfassungskonformen Auslegung – Grundlage dafür ist ein verfassungsrechtliches Gutachten von Walter Berka, Universität Salzburg – eine explizite Klarstellung in den künftigen Gesetzesmaterialien, die besagt, „dass die Prüfung durch den Rechnungshof nach wie vor nur auf Unternehmensbeteiligungen des ORF ab einer Beteiligungsgröße von 50 Prozent anzuwenden ist, beziehungsweise dass sie nicht auf Medienunternehmen anzuwenden ist, die mehrheitlich im privaten Eigentum stehen und ohnedies neben der jährlichen Wirtschaftsprüfung einer zusätzlichen gesetzlichen Gebarungsprüfung unterliegen; im Falle der APA ist dies neben der Wirtschaftsprüfung eine jährliche umfassende Revision der Gebarung durch den Genossenschaftsverband ”, so Pig.

Wesentlich sei auch, so Pig, dass die Minderheitsbeteiligung des ORF „nicht bedeutet, dass die APA mit staatlichen Mitteln wirtschaftet”. Im Gegenteil: Man beziehe als APA auch weder Presseförderung noch sonstige staatliche Subventionen.

Keine staatlichen Mittel

Entsprechend hieß es auch in der Stellungnahme, die die APA im Zuge des Begutachtungsverfahrens des nun geplanten Gesetzes ans Parlament übermittelt hat: „Ein Unternehmen, das nicht mit staatlichen Mitteln wirtschaftet und an dem auch keine Gebietskörperschaften beteiligt sind, würde einer öffentlichen Gebarungskontrolle und der damit verbundenen Veröffentlichung der Prüfberichte ausgesetzt, die sachlich durch keine berechtigten öffentlichen Interessen gerechtfertigt sind.”

Pig warnt auch vor den Folgen, die eintreten würden, falls die APA künftig auch vom Rechnungshof zu prüfen wäre.
Zum einen spricht er hier vom sogenannten Chilling-Effekt durch den Umstand, dass Rechnungshofberichte auch Gegenstand einer öffentlichen Debatte sind, was eben einen „zensurierenden Charakter” hätte, so Pig.
Dazu heißt es in der Stellungnahme der APA im Zuge des Begutachtungsverfahrens konkret: „Die Kontrolle eines Mediums durch den Rechnungshof beschränkt sich ja nicht auf eine Gebarungskontrolle: Rechnungshofberichte werden dem Parlament übermittelt und auf der Homepage des RH veröffentlicht. Rechnungshofberichte werden daher immer Gegenstand der öffentlichen Debatte, weshalb schon die Möglichkeit der Kontrolle und öffentlichen Diskussion einen zensierenden Charakter („chilling effect” nennt dies der EGMR in seiner Judikatur zum Recht auf Meinungsfreiheit) nach sich ziehen kann.

„Das wäre absurd”

Und genau das gelte es zu verhindern, denn „die Grundlage des Geschäftsmodells der APA ist ihre Unabhängigkeit und dass man auch als Partner der APA darauf vertraut und zwar nicht nur in Bezug auf die Redaktion, sondern auch bei ihren weiteren Produkten wie OTS oder auch bei den APA-IT-Dienstleistungen”.

„Wir finanzieren uns vollständig aus uns selbst heraus, der Staat erstattet uns null Kosten für die Erbringung unserer Dienstleistungen – was wir auch gar nicht wollen –, und wir erwirtschaften unsere Erlöse aufgrund des Geschäftsmodells der Unabhängigkeit und zwar seit unserer Gründung im Jahr 1946. Dieses Geschäftsmodell als unabhängige Nachrichtenagentur in privatem Medieneigentum funktioniert seit 75 Jahren, die APA ist eine von weltweit nur 20 staatlich unabhängigen Nachrichtenagenturen. Das darf nie dahingehend geändert werden, dass wir unsere Kundenverträge oder andere Dinge dem Parlament gegenüber offenlegen müssten, das wäre absurd.”

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