Ein fairer Digitalmarkt für alle!
© Eva Kelet
Gernot Graninger
MARKETING & MEDIA Redaktion 22.06.2018

Ein fairer Digitalmarkt für alle!

Gastkommentar zur Urheberrechts-Richtlinie von Gernot Graninger, Generaldirektor der AKM.

WIEN. In der öffentlichen Debatte rund um die Urheberrechts-Richtlinie werden die grundsätzlichen Herausforderungen missverständlich interpretiert. Im Kern geht es darum, dass Online-Plattformen wie zum Beispiel YouTube, Facebook, SoundCloud, u.a. aggregierte oder von Nutzern hochgeladene Inhalte anbieten, jedoch die Kreativschaffenden aufgrund bestehender Gesetzeslücken derzeit gar nicht oder nur in geringem Ausmaß für die Verwendung ihrer Werke (Musik, Texte, Videos, etc.) bezahlen. Durch die Vergabe von Lizenzen an diese Plattformen soll sich dieser Zustand ändern.

Für Online-Nutzer ist es wichtig zu wissen, dass sich das ihnen bekannte Internet nicht ändern wird, denn:

1. Die Richtlinie bezieht sich nur auf Plattformen wie die oben erwähnten und fordert die Kooperation mit den Rechteinhabern zum Schutz ihrer Werke; die dafür nötigen technischen Hilfsmittel werden von den Plattformen bereits jetzt verwendet, allerdings nur für ihre eigenen Zwecke. Es gibt keine Verpflichtung, Filter beim Upload geschützter Inhalte vorzusehen.

2. Das Recht auf freie Meinungsäußerung wird nicht beschnitten, im Gegenteil: Falls Inhalte fälschlicherweise von Plattformen entfernt werden, können Konsumenten in Zukunft erstmals auf schnelle und effiziente Rechtsschutz-Mechanismen zurückgreifen.

3. Das Hochladen und Teilen von Content auf YouTube, Facebook und anderen Plattformen wird für Konsumenten auch in Zukunft ungehindert möglich sein. Die Richtlinie bezieht sich nur auf die Plattformen, nicht auf die Nutzer selbst. Memes, mash-ups und dergleichen fallen schon jetzt unter die Urheberrechtsausnahmen (wie auch Parodien, Zitate, Kritiken, etc.) und dürfen als solche weiterhin kreiert und gepostet werden.

Während es also für die Nutzer der Online-Plattformen keine wesentlichen Änderungen durch die EU-Richtlinie geben wird, besteht für Kreativschaffende die Möglichkeit, ihre Werke einem breiten Publikum zugänglich zu machen und dafür auch fair bezahlt zu werden.

Gernot Graninger ist Jurist, seit 2006 Generaldirektor der AKM und Mitglied des Vorstands der GESAC (European Grouping of Societies of Authors and Composers). Die AKM (Autoren, Komponisten und Musikverleger) sorgt als Verwertungsgesellschaften dafür, dass die Urheber und deren Verleger eine faire Bezahlung für die Aufführungen und andere Nutzungen ihrer Musikwerke in Österreich erhalten. Die AKM vertritt in Österreich die Urheberrechte von rund 24.000 Mitgliedern (Komponisten, Musiktextautoren, Musikverleger) sowie – über Gegenseitigkeitsverträge mit ausländischen Schwestergesellschaften – von Millionen Rechteinhabern aus aller Welt. Als Not-for-Profit-Organisation schüttet die AKM die gesamten Einnahmen abzüglich der Verwaltungskosten an die Musikurheber und Verleger aus.

www.akm.at

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