„Fatale Folgen”
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EU-Kommissionsvizepräsidentin Vera Jourová: „Wahlkampagnen sollten fair ablaufen, ohne Deep Fakes und Manipulation.”
MARKETING & MEDIA Redaktion 15.03.2024

„Fatale Folgen”

EU-Parlament segnete am Mittwoch strengere Regeln für Künstliche Intelligenz ab. Anwendung wird noch dauern.

STRASSBURG/WIEN. Die EU-Kommissionsvizepräsidentin Vera Jourová hatte am Montag dieser Woche im Zuge ihrer „Demokratie-Tour” durch mehrere europäische Hauptstädte auch in Wien Halt gemacht und sich mit Innenminister Gerhard Karner, Journalisten und Medienexperten über die bevorstehende EU-Wahl und die Gefahr von Desinformation ausgetauscht. Die Situation der Medien in der EU bezeichnete Jourová als „besorgniserregend”: „Wahlkampagnen sollten fair ablaufen, ohne schmutzige Methoden, Desinformation, Deep Fakes und Manipulation.” Selbst wenn nur „ein oder zwei Mitgliedsstaaten keine faire Wahl garantieren können”, werde das „fatale Folgen für die gesamte Europäische Union” haben. Dazu wies sie auf Initiativen der Kommission wie das Medienfreiheitsgesetz, das Gesetz über Digitale Dienste (DSA), das Gesetz über Künstliche Intelligenz („AI Act”) sowie die Richtlinie gegen SLAPP-Klagen hin. Damit sollten bessere Bedingungen für Medien geschaffen werden.

Am Mittwoch hat das EU-Parlament für eine strengere Regulierung von Künstlicher Intelligenz – den sogenannten AI Act – gestimmt. Entwickler müssen es laut den neuen Regeln klar kenntlich machen, wenn durch Künstliche Intelligenz geschaffene Texte, Bilder und Töne auf dieser Technologie beruhen.
Weiters soll durch die EU-Verordnung die Qualität der für die Entwicklung der Algorithmen verwendeten Daten gewährleistet und sichergestellt werden, dass keine Urheberrechte verletzt werden. Verschärfte Vorgaben soll es für „risikoreiche” Anwendungen geben, etwa bei kritischer Infrastruktur, Sicherheitsbehörden und Personalverwaltung.

AI Act – die Verbote

Anwendungen wie eine „biometrische Kategorisierung auf der Grundlage sensibler Merkmale” und „das ungezielte Auslesen von Gesichtsbildern aus dem Internet oder von Überwachungskameras für Gesichtserkennungsdatenbanken” werden ganz verboten. Das gelte auch für „Emotionserkennungssysteme am Arbeitsplatz und in Schulen” sowie für „das Bewerten von sozialem Verhalten”. Nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU greift das Gesetz 20 Tage später EU-weit. Die vollständige Anwendung in den EU-Staaten kann bis zu zwei Jahre dauern. (APA/sb)

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