Gut – besser – grüner?
© Styleupyourlife
MARKETING & MEDIA Redaktion 29.11.2024

Gut – besser – grüner?

Werbeaussagen müssen immer aus dem Blickwinkel der durchschnittlichen Konsumenten beurteilt werden, erklärt Gabriela Straka im Gastkommentar.

Gastkommentar ••• Von Gabriela Straka

WIEN. Die Werbung mit umweltbezogenen Aussagen, sogenannte Green Claims, sind per Definition Aussagen, die suggerieren, dass ein Produkt oder eine Dienstleistung einen besonderen Nutzen für Umwelt oder Klima hat. In Österreich ist in diesem Zusammenhang das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) die relevante Rechtsvorschrift. Sie verbietet aggressive und irreführende Geschäftspraktiken, mit denen sich ein Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil gegenüber einem Mitbewerb verschaffen will.

Wa(h)re Werbung

Spätestens seit dem Gerichtsurteil gegen die Bierwerbung „Gösser” letzten Jahres („Gösser braut CO2-neutral”) und zwei Hausdurchsuchungen bei der Deutsche-Bank-Tochter DWS wird Greenwashing neu diskutiert. Die neue „EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und durch bessere Informationen” ((EU) 2024/825) ändert und ergänzt daher die bestehende „Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken” (2005/29/EG) und die „Verbraucherrechte-Richtlinie” (2011/83/EU).

Die Richtlinie ist am 26. März 2024 in Kraft getreten. Die Umsetzung in den Mitgliedsstaaten muss bis zum 27. März 2026 erfolgen und wird ab dem 27. September 2026 Anwendung finden. Die Richtlinie soll durch eine weitere „EU-Richtlinie über Umweltaussagen” ergänzt werden.
Die Richtlinie soll für einheitliche Standards und so für mehr Transparenz für Konsumentinnen und Konsumenten in allen EU-Mitgliedsstaaten sorgen. Darunter fallen generelle Verbote bestimmter Geschäftspraktiken, z.B. werden allgemeine Umweltaussagen (z.B. „grün”, „öko”) als geschriebener oder gesprochener Text bis auf wenige Ausnahmen verboten.

Die Wortwahl zählt

Der österreichische Verband für Konsumentenschutz (VKI) hat bereits am 15. März 2021, dem Weltverbrauchertag, den sogenannten Greenwashing Check eingeführt, um „grüne” Versprechen von Unternehmen faktenbasiert zu hinterfragen. Wie versteht ein durchschnittlicher Konsument des angesprochenen Verkehrskreises die umweltbezogene Aussage? Dies lässt sich z.B. mithilfe von Umfragen eruieren, wobei eine ausreichende Stichprobe angeraten ist. Entspricht das Verständnis des durchschnittlichen Konsumenten der getätigten Umweltaussage?

Das Urteil gegen die besagte Gösser-Werbung zeigt auf, dass eine Konsumentin bzw. ein Konsument unter „CO2-neutral hergestellt” den gesamten Herstellungsprozess versteht, und dies bei Gösser nachweislich nicht der Fall ist. Es gilt daher, Werbeaussagen stets aus dem Blickwinkel der durchschnittlichen Konsumenten zu beurteilen. Für einen Verstoß gegen das UWG reicht es bereits, wenn ein Anteil von bis zu zehn Prozent der angesprochenen Konsumenten durch einen Green Claim eine unrichtige Vorstellung erlangt bzw. in die Irre geführt wird. Greenwashing birgt ein großes Risiko für die Reputation des Unternehmens am Markt. Daher sind Unternehmen gut beraten, mithilfe relevanter Stakeholder umweltbezogene Werbeaussagen kritisch auf Fakten zu überprüfen.


Gabriela Straka ist Board Member von RespAct, Austrian Business Council for Sustainable Development.

BEWERTEN SIE DIESEN ARTIKEL

TEILEN SIE DIESEN ARTIKEL