WIEN. Die Disziplin bei Meldungen nach dem Medientransparenzgesetz ist weiter hoch: 5.444 öffentliche Rechtsträger haben der KommAustria ihre Aufwendungen für Werbung und Informationsschaltungen in Medien sowie von Förderungen für Medieninhaber aus dem ersten Quartal 2016 bekannt gegeben; dies entspricht einer Meldequote von 99,9, hieß es am Dienstag in einer Aussendung der KommAustria.
Meldepflichtig waren im ersten Quartal 2016 gemäß Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz 5.447 Rechtsträger, von denen nur drei keine Meldung abgegeben haben. 5.161 Rechtsträger bzw. 94,8% waren ihrer Anzeigepflicht bereits während des regulären Meldezeitraums von 1. bis 15. April nachgekommen, 283 Rechtsträger folgten innerhalb der ihnen eingeräumten, vierwöchigen Nachmeldefrist. Gegen die Vertretungsbefugten der drei Rechtsträger, die keine Meldung abgegeben haben, werden Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet.
Die von den Rechtsträgern gemeldeten Daten sind ab Mittwoch über die Website der RTR-GmbH abrufbar:
www.rtr.at/de/m/VeroeffentlichungenMedKFTG
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