WIEN. Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) und E-Control haben Ende Juni die Ergebnisse ihrer Untersuchung zur Strompreisentwicklung in Österreich veröffentlicht. Im Wesentlichen folgen sie damit einer Initiative von Georg Zanger und dem Senat der Wirtschaft aus dem Jahr 2023.
Die zentrale Feststellung: Mehrere Energieversorger – darunter der Verbund sowie regionale Anbieter – haben ihre marktbeherrschende Stellung ausgenutzt und gegen das Konsumentenschutzgesetz verstoßen. Die sogenannten „Merit-Order“-Preisbildungsmechanismen wurden von den Unternehmen als Begründung für überhöhte Preise angeführt, obwohl dies nachweislich nicht zutrifft.
Konsequenzen und rechtliche Schritte
In zahlreichen Verfahren, die vom Senat der Wirtschaft in Zusammenarbeit mit Zanger initiiert wurden, haben Gerichte bereits rechtskräftig entschieden, dass Energieversorger zu viel verrechnet haben. Die BWB hat angekündigt, nun systematisch Auskunftsersuchen an eine Vielzahl von Unternehmen zu stellen, um mögliche Verstöße gegen das Kartellgesetz zu prüfen. Es drohen Geldstrafen und weitere rechtliche Konsequenzen für die betroffenen Unternehmen.
Probleme und Forderungen
Die Kernprobleme laut Abschlussbericht von BWB und E-Control waren beispielsweise kein funktionierender Wettbewerb trotz 24 Jahren Marktöffnung, regionale Monopole mit Marktanteilen bis zu 100 %, Verflechtungen und Beteiligungen, die selbst für Behörden schwer durchschaubar sind, intransparente Preisgestaltung und überhöhte Margen.
Der Senat der Wirtschaft fordert in einer Aussendung daher unter anderem eine vollständige Aufklärung aller Verstöße, Sanktionen gegen marktmissbräuchliches Verhalten, transparente Preisgestaltung, monatliche Abrechnung sowie eine verpflichtende Offenlegung von Eigentums- und Beteiligungsstrukturen.
Auf Grundlage einer vom Think-Tank oecolutiion in Auftrag gegebenen Studie des Wirtschaftsforschungsinstituts Prognos fordert der Senat der Wirtschaft außerdem einen zeitlich gestreckten Netzausbau, einen Finanzierungs-Mix mit gezielten Förderungen, den Ausbau von Speicherkapazitäten, eine faire Netzkostenverteilung auf alle Nutzer und die Strompreiskompensation bis 2030.
Hans Harrer, Vorstandsvorsitzender des Senat der Wirtschaft, erklärt dazu: „Was hier offengelegt wurde, ist kein Einzelfall, sondern ein strukturelles Problem. Wer sich auf Kosten der Allgemeinheit bereichert, muss mit Konsequenzen rechnen – wirtschaftlich, rechtlich und politisch. Unser Ziel ist ein Markt, der den Prinzipien von Fairness und Transparenz entspricht.“
