WIEN. Die Kommunikationsagentur Momentum Wien erhebt seit vielen Jahren in Kooperation mit der Brancheninstitution iab austria Zahlen, Daten und Fakten für die österreichische Digitalspendingstudie, die einen fundierten und anerkannten Überblick über die Entwicklung und Verteilung der digitalen Werbespendings in Österreich liefert. Eine bis dato nicht zu schließende Lücke in der Datenlage ist die konkrete Auflistung der Werbeumsätze der Big Tech-Unternehmen wie Search Engines und Social Media Networks in Österreich.
Zwar erhebt die Republik Österreich seit 1. Jänner 2020 eine Digitalsteuer von 5% von Medienunternehmen, die einen weltweiten Umsatz von zumindest 750 Millionen Euro erwirtschaften und die im Inland einen Umsatz von zumindest 25 Millionen Euro aus der Durchführung von Online-Werbeleistungen erwirtschaften und weist die absolute Zahl der erhobenen Einnahmen aus besagter Digitalsteuer auch aus – aber eben nur in ihrer Gesamtheit und nicht auf das einzelne Big Tech-Unternehmen heruntergebrochen.
Zur Präzisierung: Als Online-Werbeleistungen im Sinne der Digitalsteuer gelten Werbeeinschaltungen auf einer digitalen Schnittstelle, insbesondere in Form von Bannerwerbung, Suchmaschinenwerbung und vergleichbaren Werbeleistungen, die an österreichische IP-Adressen ausgespielt werden.
Digitalsteuereinnahmen von 124,1 Millionen Euro – aber von wem?
In der „Momentum Digitalspendingstudie 2024 und Prognose 2025“ werden die Einnahmen von Big-Tech-Unternehmen wie Google, YouTube, Facebook, Instagram, LinkedIn, TikTok, Amazon oder Bing analog zu ihren weltweiten Werbeeinnahmen, zu ihrer Bedeutung und effektiven Nutzung im heimischen Markt eingeschätzt und entsprechend zugewiesen. Im Jahr 2024 wurden laut Bundesministerium für Finanzen 124,1 Millionen Euro Digitalsteuer an den österreichischen Staat abgeführt, hochgerechnet ergibt das einen steuerpflichtigen Gesamtumsatz von 2,48 Milliarden Euro im Jahr 2024. Darüber, welche Big Tech-Unternehmen konkret wie viel Digitalsteuer an die Republik Österreich abgeführt hat und wie die 2,48 Milliarden Euro auf einzelne Player aufzuteilen sind, kann allerdings nur spekuliert werden. Die Zuweisungen der Werbeumsätze von Big Tech in der Digitalspendingstudie sind also nur eine Einschätzung. Momentum Wien hat bereits im März 2023 beim Ministerium für Finanzen ein Auskunftsbegehren eingebracht, in dem die Kommunikationsagentur für ihre Digitalspendingstudie eine Auflistung der digitalsteuerpflichtigen Unternehmen und der jeweils in Österreich entrichteten Digitalsteuer pro Jahr erbeten hat. Das Finanzministerium sah sich als nicht zuständig und verwies Momentum Wien an das Finanzamt für Großbetriebe. Als selbiges keine Notwendigkeit sah, der Auskunftspflicht nachzukommen, legte Momentum Wien beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde ein und strengte ein Beschwerdeverfahren an.
Öffentliche Verfügbarkeit der Digitalsteuerdaten sind berechtigtes Anliegen
In diesem letztinstanzlichen Beschwerdeverfahren führten Vertreter des Finanzamts für Großbetriebe ins Treffen, dass der anfallende Aufwand für die von der beschwerdeführenden Partei erbetenen Auskünfte zeitintensiv sei und dass Momentum Wien nicht als „Public Watchdog“ im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anzusehen sei. Laut dem Rechtsvertreter von Momentum Wien, der Kanzlei Ehrlich, Rogner und Schlögl, verstoße die Ablehnung des Auskunftsbegehrens von Momentum Wien gegen die Informationsfreiheit gemäß Artikel 10 des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sowie gegen das Prinzip des gleichen Zugangs zu staatlich erzeugten Daten für alle gesellschaftlich relevanten Akteure – unabhängig von deren Finanzierung oder Rechtsform. Die öffentliche Verfügbarkeit der Einnahmen aus der Digitalsteuer sei – so die Argumentation von Momentum Wien und der Kanzlei Ehrlich, Rogner und Schlögl – ein berechtigtes Anliegen, das durch die bisherige Argumentation des Finanzamts für Großbetriebe nicht entkräftet wurde. Das schriftliche Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wird für die kommenden Wochen erwartet. Dann wird sich weisen, ob das Finanzamt für Großbetriebe der Öffentlichkeit eine Liste der Digitalsteuerpflichtigen und eine Liste der jeweils entrichteten Digitalsteuer dieser Unternehmen vorlegen muss.