Musik ist keine Bagatelle
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MARKETING & MEDIA Redaktion 25.11.2021

Musik ist keine Bagatelle

Urheberrechtsreform: Eine Initiative der Musikwirtschaft fordert die Streichung der „15 Sekunden Bagatell-Regelung“.

WIEN. Laut Justizministerin sollen 15 Sekunden Musik nur mehr eine Bagatelle sein. Statt der angekündigten Verbesserung des Rechtsschutzes sollen Künstler und Labels ihre Rechte an Song-Ausschnitten bis zu 15 Sekunden Länge verlieren. „Musik ist keine Bagatelle!“ ist eine Initiative der österreichischen Musikwirtschaft und ein Hilferuf heimischer Musikschaffender, die von der Justizministerin einen Schutz ihrer Songrechte im Internet einfordern. Auf www.musikistkeinebagatelle.at fragen Künstler in 15-sekündigen Spots die Justizministerin, warum 15 Sekunden ihrer Musik nicht mehr ihnen gehören sollen. Drei Spots mit Conchita, Josh. und Cesar Sampson sind bereits fertig produziert und werden über Social Media und im TV verbreitet.

„15 Sekunden Bagatellgrenze“ enteigne die Kreativen
Auf TikTok oder YouTube Shorts sind 15 Sekunden Musik oft bereits abgeschlossene Nutzungen, und der aktuelle Trend am Online-Markt geht in Richtung kurze und kürzeste Videos. Nach den Plänen der Justizministerin könnten die Sharing-Plattformen mit diesen Ausschnitten Umsätze und Gewinne in Milliardenhöhe erzielen, während die Kreativen leer ausgehen. Daher sei die „15 Sekunden Bagatellgrenze“ so gefährlich und würde den Künstler, den Labels und der gesamten Musikbranche schaden.

Sanktionsloser Freibrief für Rechtsmissbrauch
Beim „Pre-Flagging“ sagt der User lapidar, dass sein Upload unter eine urheberrechtliche Ausnahme fällt, also etwa eine Parodie, ein Zitat oder eine Karikatur ist. Das alleine reicht, um den Schutz des Urheberrechts auszuhebeln. Der Upload kommt dann automatisch auf die Sharing-Plattform, auch wenn diese dafür gar keine Lizenzen erworben hat. Wenn sich der User beim „Pre-Flagging“ irrt oder sogar bewusst falsch kennzeichnet, hat das keine Konsequenzen. Deshalb wirkt „Pre-Flagging“ wie ein sanktionsloser Freibrief für Rechtsmissbrauch.

Die Forderungen der Musikwirtschaft
Die EU-Richtlinie sagt, dass die Plattformen urheberrechtliche Verantwortung tragen und Lizenzen für geschützte Inhalte bezahlen sollen. Das müsse laut Musikwirtschaft auch in Österreich so gelten, weshalb diese eine korrekte Umsetzung der EU Copyright-Richtlinie fordert, die sich eng am Text der Richtlinie orientiert und nicht von der EU-Vorgabe abweicht. (red)

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