Neues Selbstregulierungssystem für verbesserten Jugendmedienschutz etabliert
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MARKETING & MEDIA Redaktion 21.09.2021

Neues Selbstregulierungssystem für verbesserten Jugendmedienschutz etabliert

Die audiovisuelle Medienbranche in Österreich hat ein Selbstregulierungssystem entwickelt, das Kinder und Jugendliche beim Konsum von Fernseh- und Videoinhalten noch besser schützen soll.

WIEN. Anlass für das neue Selbstregulierungssystem sind die neuen, seit 2021 geltenden Vorgaben für österreichische Fernsehsender und Video-Abrufdienste zum Minderjährigenschutz, mit denen die schon bisher für Fernsehveranstalter verbindlichen Jugendschutzregeln inhaltlich ausgeweitet und auch auf Anbieter von Video-Abrufdiensten erstreckt wurden.

Einheitliche Bewertungsmaßstäbe
Gemeinsam hat die Branche nach Gesprächen mit der Aufsichtsbehörde Kommunikationsbehörde Austria einheitliche Verhaltensrichtlinien erarbeitet. Diese Richtlinien regeln im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen etwa, wie über einheitliche Bewertungsmaßstäbe für die Alterseinstufung von Inhalten und die Wahl von Sende-/ Abrufzeiten bzw. über ein Zugangscode-gesichertes Kontrollsystem sichergestellt werden kann, dass potenziell entwicklungsgefährdende Inhalte in TV-Programmen und Videoabrufdiensten von Minderjährigen üblicherweise nicht wahrgenommen werden können.

Darüber hinaus definieren die Richtlinien detaillierte und
branchenweit vereinheitlichte Kennzeichnungs- und Informationspflichten, die dazu dienen, die Zuseher über möglicherweise jugendgefährdende Inhalte vorab zu informieren. Das neue Selbstregulierungssystem umfasst außerdem ein Beschwerdesystem, das es Zusehern erlaubt, eine Beschwerde einzureichen, wenn sie einen Verstoß gegen die branchenweiten Verhaltensrichtlinien vermuten. Zur Umsetzung dieses Selbstregulierungssystems wurde der „Verein zur Selbstkontrolle audiovisueller Medienangebote zum Schutz von Minderjährigen“ gegründet.

Kinder- und Jugendschutz stärken
Ziel ist die Stärkung des Kinder- und Jugendschutzes und die Aufbereitung klarer Informationen für Erziehungsberechtigte. Die Trägermitglieder des Vereins sind der Fachverband der Telekommunikations- und Rundfunkunternehmen in der WKO, der Österreichische Rundfunk (ORF) und der Verband Österreichischer Privatsender (VÖP). Anzumerken ist, dass insbesondere von großen internationalen Video-Sharing-Plattformen nicht selten auch erhebliche Jugendschutzrisiken ausgehen. Diese Video-Sharing-Plattformen fallen allerdings kraft der gesetzlichen Regelungen in Österreich nicht in den Verantwortungsbereich der branchenweiten Selbstkontrolle. Die Verantwortung von Eltern und Erziehungsberechtigten wird also gerade in diesem besonders risikobehafteten Angebotsbereich umso mehr gefordert.

Weitere Informationen
Alle Informationen zum Jugendmedienschutz-Verein, dessen Verhaltensrichtlinien und die Verfahrensordnung sowie ein Online-Beschwerdeformular finden sich unter www.jugendmedienschutz.at. (red)

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