Urheberrechtsnovelle: Frist verstrichen, Verhandlungen laufen noch
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MARKETING & MEDIA Redaktion 09.06.2021

Urheberrechtsnovelle: Frist verstrichen, Verhandlungen laufen noch

EU-Copyright-Richtlinie von 2019 wäre mit Dienstag dieser Woche Tag umzusetzen gewesen.

WIEN. Die Umsetzung der 2019 beschlossenen EU-Copyright-Richtlinie in Österreich verzögert sich. Eine entsprechende Urheberrechtsnovelle hätte eigentlich bis zum Montag, 7. Juni 2021, in Kraft treten müssen, diese Frist ließ die Regierung allerdings verstreichen. "Die Verhandlungen zur Urheberrechtsnovelle laufen noch", hieß es aus dem Justizministerium auf APA-Nachfrage. Kritik gab es unterdessen von Opposition und Interessensvertretern.

"Ziel des Gesetzesvorhabens ist ein modernes Urheberrecht für Österreich, das einen fairen Ausgleich aller Interessen bietet – von Urhebern, über Produzenten / Verwerter, Nutzer bis hin zu den Interessen der Allgemeinheit. Dabei müssen verschiedene Interessen ausbalanciert werden", hielt man im Ressort von Ministerin Alma Zadic (Grüne) fest: "Es ist dem Justizministerium ein wichtiges Anliegen, dass es zu einer baldigen Umsetzung mit einem ausgewogenen Interessensausgleich kommt."

Kritik gab es postwendend von der Opposition. Trotz des Stichtags für die Umsetzung fehle von der Novelle "weit und breit jede Spur", so SPÖ-Netzpolitiksprecherin Katharina Kucharowits in einer Aussendung. Sie kündigte eine parlamentarische Anfrage zum Thema an, "um Licht ins Dunkel zu bringen". "Ich möchte wissen, wann und in welcher Form wir als Gesetzgeber endlich eingebunden werden." Schließlich handle es sich um "eine sehr umstrittene und komplexe Materie, ein Durchpeitschen darf es hier nicht geben". Will man eine gute Lösung für alle Beteiligten finden, brauche es einen "breiten Diskurs" mit Experten, Interessensvertretung und NGOs, so Kucharowits. NEOS-Justizsprecher Johannes Margreiter warnte in einer Stellungnahme, dass die wirtschaftlichen Interessen der Kreativwirtschaft unter die Räder zu kommen drohten. "Angesichts dieser Dringlichkeit ist es völlig unverständlich, dass das Justizministerium die Reform des Urheberrechts nicht mit größter Priorität vorantreibt."

Von einer Fortführung der Diskussion geht unterdessen der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) aus. "In diese Arbeitsentwürfe hat sich manches 'hineinverirrt', was über die Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie weit hinausgeht oder gar nichts mit der Umsetzung der Richtlinie zu tun hat", so VÖZ-Geschäftsführer Gerald Grünberger in einem Statement gegenüber der APA. Er nannte etwa "die generelle Befristung exklusiver Lizenzen, aber auch eine 'Bagatellregelung' für Social Media-Plattformen, welche die Kontrollpflicht weitgehend aushöhlt". Beim Leistungsschutzrecht sieht Grünberger Frankreich als Vorbild, aber auch Australien. "Die genannten Beispiele zeigen, dass eine Einigung möglich ist und eine Vergütung genutzter Inhalte seitens globaler Plattformen zu regionalen Wertschöpfungsketten durchgesetzt werden kann – wenn der politische Wille vorhanden ist."

Die Allianz Zukunft Kreativwirtschaft, die sich ebenfalls im Diskurs mehrfach zu Wort gemeldet hat, sieht unterdessen zeitliche Fragen weniger als Problem denn inhaltliche. Es wird moniert, dass die derzeit bekannten Entwürfe "teilweise massiv von Text und Geist der EU-Vorgabe" abweichen. So schaffe man neue Privilegien für Unternehmen wie Google und Co, "anstatt den österreichischen Kreativbranchen den Rücken gegenüber den Techriesen zu stärken". Daher müsse es zu einer Überarbeitung kommen. "Wenn dadurch die Qualität des Gesetzes verbessert werden kann, sind ein paar Monate mehr an Vorbereitungszeit gut investierte Zeit."

"Es sind immer nur Lippenbekenntnisse, dass etwas zur Verbesserung der sozialen und rechtlichen Situation der Urheber geschehen soll", kommentierte Gerhard Ruiss von der IG Autorinnen / Autoren die Verzögerung. "In Wahrheit wird alles seit vielen Jahren verschleppt, wie gerade jetzt wieder. Eine Umsetzung des Urhebervertragsrechts in Österreich ist überfällig – nicht erst seit heute, schon seit 20 Jahren. Es ist zu fürchten, dass die Rechtehaberei der Produzenten und Zögerlichkeit der Regierung ein weiteres Mal zu einer jahrelangen Verschleppung der Einführung eines Urhebervertragsrechts in Österreich führt."

Nicht an der österreichischen Regierung, sondern an der Europäischen Kommission stößt sich wiederum ein Zusammenschluss verschiedener Digitalrechts-NGOs, darunter die Grundrechts-Plattform epicenter.works. Sie kritisieren einen vergangene Woche veröffentlichten Leitfaden zur Umsetzung, der den Nutzerschutz untergraben würde. Vor allem lege man die Funktionsweisen der umstrittenen Uploadfilter in die Hände von multinationalen Unternehmen, was äußerst problematisch sei. So habe "der Einfluss der Unterhaltungsindustrie auf die Hinterzimmerpolitik" gewonnen, hieß es in einer gemeinsamen Aussendung.

Die EU-Copyright-Richtlinie wurde nach langwierigen Diskussionen 2019 beschlossen und ist von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umzusetzen. Zentrale Punkte sind u.a. ein Urhebervertragsrecht, das Leistungsschutzrecht für Presseverleger sowie die Verpflichtung für Online-Plattformen, urheberrechtlich geschützte Inhalte zu entfernen oder entsprechende Lizenzierungsvereinbarungen zu treffen. Bei Letzterem spielen auch Uploadfilter eine Rolle. Stichtag für die Umsetzung war der erwähnte 7. Juni. Österreich ist keineswegs das einzige EU-Land, das dabei säumig ist. (APA)

 

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