Verfassungsgerichtshof bestätigt Rechtmäßigkeit des ORF-Beitrags als haushaltsbezogene Abgabe
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MARKETING & MEDIA Redaktion 02.07.2025

Verfassungsgerichtshof bestätigt Rechtmäßigkeit des ORF-Beitrags als haushaltsbezogene Abgabe

Gleichheitsgrundsatz laut VfGH nicht verletzt – Verfahren beim BVwG werden fortgesetzt.

WIEN. Der ORF-Beitrag ist verfassungskonform. Das hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) mit einer aktuellen Entscheidung klargestellt. Anlass war eine Beschwerde, die den Gleichheitsgrundsatz verletzt sah, weil der Beitrag unabhängig von der tatsächlichen Nutzung von ORF-Inhalten zu entrichten ist. Der VfGH wies diese Argumentation zurück: Die Beitragspflicht sei auch dann gerechtfertigt, wenn in einem Haushalt kein Empfangsgerät vorhanden ist.

Konkret stellte der VfGH fest, dass der Gleichheitsgrundsatz nicht verlange, den Beitrag an den individuellen Medienkonsum zu knüpfen. Es komme lediglich darauf an, dass die betroffenen Haushalte die Möglichkeit haben, die öffentliche Leistung des ORF zu nutzen. „Im Rahmen einer teilhabeorientierten gleichmäßigen Lastenverteilung kommt es nur darauf an, dass die Beitragspflichtigen die Möglichkeit haben, die öffentliche Leistung zu nutzen“, heißt es in der Entscheidung. Damit sei auch für Haushalte ohne TV- oder Radiogerät eine Beitragspflicht gerechtfertigt.
Darüber hinaus bestätigte der VfGH, dass die ORF-Beitrags Service GmbH (OBS) – vormals GIS – berechtigt ist, entsprechende Bescheide zur Festsetzung des Beitrags zu erlassen. Die Übertragung hoheitlicher Aufgaben an die OBS sei sachlich begründet und effizient. Zudem sei die OBS an die Weisungen des Bundesministers für Finanzen gebunden.
Hintergrund der Entscheidung ist eine Vielzahl an Beschwerden gegen die neue Beitragspflicht. Seit der Umstellung Anfang 2024 auf eine haushaltsbezogene Abgabe in Höhe von 15,30 Euro pro Monat haben zahlreiche Privatpersonen Rechtsmittel eingelegt. Im März hatte der VfGH daraufhin ein Massenverfahren eingeleitet, wodurch alle anhängigen Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) vorübergehend ausgesetzt wurden. Mit der Kundmachung der Entscheidung im Bundesgesetzblatt können diese Verfahren nun fortgeführt werden.

Die Abschaffung der geräteabhängigen GIS-Gebühr durch die damalige Bundesregierung (ÖVP, Grüne) hatte zur Folge, dass hunderttausende Haushalte erstmals zur Zahlung verpflichtet wurden. Für jene, die bisher GIS zahlten, fiel der monatliche Betrag in vielen Fällen geringer aus. Die Umstellung sollte den Verwaltungsaufwand reduzieren und die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks langfristig sichern.

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