Weniger Steuern auf Medien
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Pro Senkung VÖZ-Geschäfts­führer Gerald Grünberger: Die Änderung der Mehrwertsteuersätze treibe die Entwicklung der digitalen Presselandschaft voran und habe positive Effekte auf Wirtschaftswachstum und Medienvielfalt.
MARKETING & MEDIA Redaktion 16.12.2016

Weniger Steuern auf Medien

Soll der niedrigere Mehrwertsteuersatz auf Printmedien auch auf digitale Ausgaben erweitert werden?

WIEN. Die EU-Kommission hat kürzlich im Rahmen der Vereinbarungen über ein Steuerpaket für den Onlinehandel bekannt gegeben, dass sie es den Mitgliedsstaaten künftig freistellen will, ob sie den ermäßigten Mehrwertsteuersatz für Printmedien auch für elektronische Angebote anwenden.

„An die Realität anpassen”

„Die Änderung der Mehrwertsteuersätze würde die Entwicklung der digitalen Presselandschaft vorantreiben und positive Effekte auf Wirtschaftswachstum und Medienvielfalt in der Europäischen Union haben”, kommentiert Gerald Grünberger, Geschäftsführer des Verbands Österreichischer Zeitungen (VÖZ), diese Entwicklung. Der VÖZ hatte schon lange auf eine Angleichung gedrängt. In Österreich gilt derzeit für Druckwerke der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von zehn Prozent; für E-Papers jedoch fällt der volle Tarif an.

Der VÖZ und europäische Verlegervertreter setzen sich schon seit Längerem dafür ein, das System „an die heutige Realität anzupassen” und zu reformieren.

Besser als eine Erhöhung …

Auch Gerald Watzal, Präsident des Verband Druck & Medientechnik, der Unternehmensvertretung für die grafische Branche in Österreich, kann dem Vorstoß der EU-Kommission etwas abgewinnen. Er zeigt sich in einer Aussendung „erfreut”, dass die EU-Kommission die Idee, Bücher und Zeitschriften von einem ermäßigten auf den regulären Steuersatz anzugleichen, mit diesem Vorstoß ad acta gelegt habe: „Somit würden in Österreich Bücher und Zeitschriften, egal ob in der Print- oder Onlineversion, nach wie vor mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von zehn Prozent versteuert werden; eine Erhöhung von zehn auf zwanzig Prozent wäre damit Geschichte.” Demzufolge könne man „diesen Vorstoß der EU nur begrüßen, denn damit wird ermöglicht, dass Lesen und damit Bildung ein Gut für alle bleibt”, so Watzal. Der Vorschlag solle nun „rasch in nationales Recht umgesetzt werden”. (sb)

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