ACSP appelliert erneut an Gesundheitsminister Rauch
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Christoph Andexlinger, Obmann des ACSP.
RETAIL Redaktion 12.05.2022

ACSP appelliert erneut an Gesundheitsminister Rauch

Maske weg im Handel – Gleichstellung mit Schulen.

WIEN. Das Austrian Council of Shopping Places (ACSP) kritisiert die erneute Entscheidung des Gesundheitsministers, die Maskenpflicht in Teilbereichen des Handels bis 8. Juli 2022 beizubehalten, scharf. Was an Schulen durch Eigenverantwortung möglich sei, müsse auch im Handel gelten: Das Tragen der Maske könne im gesamten Handel in der aktuell erfreulichen Situation mit stark sinkenden Fallzahlen und äußerst geringen Belegungszahlen der Intensivstationen umgehend auf Freiwilligkeit umgestellt werden. In allen Nachbarländern Österreichs ist beim Einkaufen keine Maske mehr erforderlich.

Sinkende Inzidenzen und niedrige Spitalbettenbelegungen durch Covid19-Patienten: Christoph Andexlinger, Obmann des ACSP, ortet die Beibehaltung der Maskenpflicht in Teilbereichen des Handels bei gleichzeitig aufgehobener Maskenpflicht an den Schulen als nicht nachvollziehbare Willkür und eine Ungleichbehandlung gegenüber Kundinnen, Kunden und Händlern: „Die beste Zeit für eine Maskenpause ist jetzt. Wenn die Politik zeigen will, dass sie Vertrauen in eine mündige Gesellschaft hat, dann muss die Maskenpflicht in der Grundversorgung jetzt ein Ende haben. Die generelle Tragepflicht von Masken in Handelsbetrieben der Grundversorgung bei gleichzeitiger Aufhebung an den Schulen schürt eine Zweiklassengesellschaft. Schüler und Lehrern wird Eigenverantwortung zugestanden, Menschen die ihre Versorgungseinkäufe tätigen jedoch nicht. Das
entbehrt doch jeder Grundlage.“
Offener Brief des Handelsverbands wird unterstützt
In einem offenen Brief hatte der Handelsverband bereits Anfang Mai auf die aktuellen gesamtgesellschaftlichen Herausforderungen aufmerksam gemacht und gefordert, die Maskenpflicht im Handel generell aufzuheben. Ukrainekrieg, Coronapandemie und steigende Inflation lassen die Kaufkraft
der Bevölkerung rapide sinken. Zu den raschen Maßnahmen, um mehr Krisenfestigkeit zu erreichen, zählt auch die Aufhebung der Maskenpflicht.

Maskenpflicht im Handel gilt nur noch in Österreich
In Österreich gilt die bestehende Verordnung bis 8. Juli. In vielen Ländern Europas ist die Maskenpflicht längst Geschichte. In Nachbarländern wie Deutschland können Kundinnen und Kunden freiwillig zur Maske greifen und sich selbst schützen. Auch in Italien, Slowenien, Kroatien, Ungarn und Tschechien ist die Maskenpflicht im Handel bereits gefallen.

Das Austrian Council of Shopping Places ist ein freiwilliger Interessensverband, der Wirtschaftstreibende
vertritt, die mit dem stationären Handel (und hier insbesondere Shopping-Centern) in Verbindung stehen. Er vertritt unter anderem über 90% der derzeit 250 österreichischen Shopping-Center (Malls und Fachmarktzentren) mit annähernd 8.800 Shops und über 80.000 Beschäftigten. (red)

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