Beschluss von EU-Regeln gegen unfaire Handelspraktiken
© APA/Hans Punz
Bundesministerin Elisabeth Köstinger
RETAIL Redaktion 10.04.2019

Beschluss von EU-Regeln gegen unfaire Handelspraktiken

EU-Rat segnete am 9. April die Richtlinie für mehr Fairness für landwirtschaftliche Erzeuger ab.

WIEN. Am Dienstag, den 9. April 2019, wurde im Rat der EU für Allgemeine Angelegenheiten der endgültige Beschluss über eine EU-Richtlinie zu unfairen Handelspraktiken gefasst. Die neuen EU-Regeln sollen Landwirte vor unfairen Handelspraktiken, wie etwa einseitigen Vertragsänderungen, kurzfristigen Stornierungen oder verspäteten Zahlungen schützen. Auch die Weigerung, einen schriftlichen Liefervertrag abzuschließen, ist künftig gesetzeswidrig.

Bio Austria-Obfrau Gertraud Grabmann begrüßt den Beschluss: "Die Richtlinie ist ein wichtiger Schritt hin zu ausgewogeneren Kräfteverhältnissen im Lebensmittelsektor und eine wesentliche Maßnahme zur Stärkung der Position der Bäuerinnen und Bauern in der Wertschöpfungskette. Während der Ratspräsidentschaft Österreichs hat Bundesministerin Elisabeth Köstinger durch konsequente Verhandlungsführung wesentlich dazu beigetragen, dass zum ersten Mal auf diesem Gebiet Rechtsvorschriften auf EU-Ebene umgesetzt werden." Bio Austria ist das Netzwerk der österreichischen Biobäuerinnen und Biobauern.

„Wir werden uns unmittelbar an die Umsetzung machen", so Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger. "Zusammen mit den schon eingeführten Verbesserungen im Wettbewerbsrecht und der Einrichtung einer Ombudsstelle haben wir damit ein Instrumentarium, mit dem wir einen fairen Umgang der Partner in der Lebensmittelkette miteinander auch durchsetzbar machen.“

Mit der Richtlinie werden insgesamt sechzehn Praktiken als unfaire Handelspraktiken definiert und verboten, darunter verspätete Zahlungen für verderbliche Lebensmittelerzeugnisse, Auftragsstornierungen in letzter Minute, einseitige oder rückwirkende Vertragsänderungen, erzwungene Zahlungen des Lieferanten für die Verschwendung von Lebensmitteln und Verweigerung schriftlicher Verträge. Neben den betroffenen Landwirten können auch Verbände und Erzeugerorganisationen für einzelne Landwirte eine Klage einreichen. Die Mitgliedsstaaten haben nun 24 Monate Zeit, die EU-Richtlinie in nationale Gesetze umzusetzen. (APA/red)

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