WIEN. Die Bundesregierung hat heute neue Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus bekannt gegeben. In der Covid-19-Notsituationsverordnung ist u.a. eine Sperre des gesamten heimischen Non-Food Handels von 17. November bis 6. Dezember 2020 vorgesehen. Ausgenommen sind lediglich Lebensmittelgeschäfte, Apotheken, Drogerien und Trafiken sowie Banken und Post-Filialen. Überall, wo es möglich ist, soll zudem auf Homeoffice umgestellt werden.
"Die Gesundheit der Bevölkerung steht für den österreichischen Handel an höchster Stelle. Da die Covid-Infektionszahlen zuletzt besorgniserregend angestiegen sind, haben wir vollstes Verständnis für die verschärften Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie", sagt Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will in einer ersten Stellungnahme. "Kein Verständnis haben wir jedoch für die heutige Ankündigung, den krisengebeutelten Händlern keine Sicherheit beim Umsatzersatz zu geben und eine Range zwischen 20, 40 oder 60 Prozent während des Lockdowns anzukündigen. Alle anderen direkt betroffenen Branchen wie die Gastronomie und der Tourismus werden mit 80 Prozent entschädigt. Genau das erwartet sich auch der Handel in einer Phase, in der er wichtige Mehrumsätze hin zum Weihnachtsgeschäft erzielen müsste."
Händler erwägen wegen Umsatzersatz Klagen beim Verfassungsgerichtshof
Zwischen den betroffenen Branchen darf kein Unterschied gemacht werden, immerhin wurde versprochen, dass niemand in dieser Krise zurückgelassen wird. Gerade jetzt, wo das Weihnachtsgeschäft richtig anläuft und die doppelten Gehälter (Weihnachtsgeld) sowie hohe Mieten anstehen, brauchen die Betriebe rasche Unterstützung, um die 490.000 Arbeitsplätze im Non-Food-Handel abzusichern. Das Gegenteil ist nun der Fall, nachdem zwar harte Maßnahmen verhängt werden, jedoch keine Sicherheit bei der Höhe der Hilfen besteht. Aufgrund unterschiedlicher Voraussetzungen (Gewinnspannen, verderbliche Güter, Wiederverkauf, Nachholeffekte) wird der Handel differenziert betrachtet: Ausgehend von einer 40% Basis soll es Aufstufungen bis zu 60% für Bereiche mit verderblicher und stark saisonal bedingter Ware sowie Abstufungen für jene Bereiche, wo die Waren kaum Wertminderungen unterliegen.
Der Handelsverband fordert stattdessen einen Umsatzersatz von 80%, also in gleicher Höhe wie für die bereits von Schließungen betroffenen Branchen. Eine ungleiche Behandlung wäre sachlich nicht gerechtfertigt. Einige Handelsunternehmen haben dem Handelsverband bereits angekündigt, Klagen beim Verfassungsgerichtshof zu erwägen.
Volles Spektrum des EU Beihilfenrahmens endlich ausschöpfen
Schon seit Beginn des "Corona Lockdown light" Anfang November leidet der heimische Handel massiv, die Branche musste einen Umsatzverlust von fast 750 Mio. € verkraften. Die nun beschlossene Schließung des gesamten Non-Food Handels bis 6. Dezember kommt für die angeschlagenen Betriebe zur Unzeit, sie fällt voll in die Sondereinkaufstage (Black Friday, Cyber Monday) sowie in das angelaufene Weihnachtsgeschäft.
"Wir befinden uns im neunten Monat der Krise. Zeitgleich mit dem zweiten harten Lockdown braucht es jetzt Zug um Zug die Gelder auf den Konten der Händler. Das volle Spektrum der EU-Hilfen muss jetzt endlich ausgeschöpft werden. Hier ist das Finanzministerium gefordert, das Mittel des Verlustausgleichs in Kombination mit den Fixkostenzuschüssen zu beantragen. Viele europäische Länder haben dies längst gemacht und ihre Unternehmen damit rasch geholfen", erklärt Will. Details dazu hier.
900 Mio. Euro Umsatzentfall pro Lockdown-Woche
"Für unsere Branche ist der harte Lockdown das Worst Case- Szenario. November und Dezember sind die beiden umsatzstärksten, wichtigsten Monate des Geschäftsjahres. Pro Lockdown-Woche rechnen wir im Non-Food Handel mit einem Umsatzausfall von mindestens 900 Mio. Euro. Profitieren werden in erster Linie jene internationalen Onlinehändler aus Drittstaaten, die kaum Steuern zahlen und wenig zum Gemeinwohl beitragen. Der Lockdown gleicht für die Handelsbranche einem Amazon-Förderungsprogramm", so Branchensprecher Rainer Will abschließend. (OTS)