WIEN. Der Kaffeemaschinenhersteller De Longhi muss wegen Preisabsprachen in Österreich 650.000 € Strafe zahlen. Laut einem rechtskräftigen Urteil des Kartellgerichts hat das Unternehmen zwischen 2006 und 2015 mit verschiedenen Händlern Absprachen getroffen; es wurden Mindestpreise für die Geräte vereinbart. Und: Die Händler durften die Kaffeemaschinen nicht im Internet verkaufen.
Mitarbeiter der De Longhi-Kenwood GmbH haben die Einhaltung der Mindestpreise mehrmals wöchentlich beobachtet. Wurden die Kaffeemaschinen billiger angeboten, nahmen sie sofort mit dem Händler Kontakt auf, erklärte die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB). De Longhi nannte das Ganze ein "europäisches Minimum-Preis-System".
Teilweise wurde den Händlern verboten, auf Preissuchmaschinen abrufbar zu sein, teilweise wurden sie nicht mehr beliefert, wenn sie die De-Longhi-Maschinen zu billig anboten. Einigen wiederum hat De Longhi angedroht, die zugesagte Werbekostenbeteiligung nicht mehr zu zahlen, außerdem wurde der grenzüberschreitende Handel beschränkt. (APA)
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