„Es sind leider einige Fragen offen geblieben”
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RETAIL Redaktion 07.12.2023

„Es sind leider einige Fragen offen geblieben”

Experte Nikolaus Hartig ortet Unklarheiten beim Thema Mehrweg – und versucht, einige davon zu beseitigen.

••• Von Oliver Jonke und Georg Sohler

Jetzt ist schon wieder was passiert – das werden sich viele Konsumenten ab 1. Jänner 2024 denken, wenn sie in den Supermarkt ihres Vertrauens gehen. Denn ab Anfang des nächsten Jahres gelten in Österreich Mehrwegquoten. Der Lebensmitteleinzelhandel muss dann dafür sorgen, dass ein gewisser Anteil an Getränken in Mehrwegverpackungen angeboten wird. Dafür verantwortlich ist das Abfallwirtschaftsgesetz. Prominenter ist die Einführung des 25-Cent-Einwegpfandes ab 1. Jänner 2025, doch auch diese Regelung soll für mehr Nachhaltigkeit sorgen – in der Öffentlichkeit verlief die Diskussion rund um diese Neuerung unterhalb des Radars. Vielleicht war das auch das Ansinnen der Stakeholder, ist es doch ein Gesetz, das neben vielen Antworten auch einige Fragen aufwirft.

Einblicke in die Rechtsmaterie

Generell galt: Um das Ziel von weniger Abfall zu erreichen, bildete sich eine Arbeitsgruppe ihm Rahmen des Logistikverbund-Mehrweg. Diese sollte verbindliche Klarheit schaffen und dabei alle Anforderungen der Beteiligten zusammenführen. Das gelang offensichtlich nicht so gut, wie mit der Thematik vertraute Szenekenner unter der Hand bestätigen. Einer, der sich genau mit dem Gesetz befasst hat, ist Nikolaus Hartig, Manager Logistikverbund-Mehrweg bei GS1. Im Gespräch mit medianet-Herausgeber Oliver Jonke klärt er über die neue Rechtsmaterie auf und legt auch dar, warum das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität hierbei wohl noch die eine oder andere Unschärfe klären sollte.

medianet:
Herr Professor Hartig, wir werden nicht nur ab 2025 Pfand für Einweggebinde zahlen, die Handelsbranche wird durch dasselbe Gesetz auch dazu verpflichtet, Mehrwegquoten anzubieten. Was kommt da auf den Lebensmitteleinzelhandel und somit auf uns alle zu?
Nikolaus Hartig: Die Intention ist gut – weniger Abfall. In der breiten Öffentlichkeit kennt man das Abfallwirtschaftsgesetz wohl deshalb, weil der §14c das Einwegpfand regelt, das ab 2025 eingehoben wird. Weitgehend unbekannt ist aber der §14b. Dieser heißt ‚Rahmenbedingungen und konkrete Ziele für den Ausbau von Mehrwegsystemen für Getränkeverpackungen'. Das Gesetz zählt dabei auf, worum es gehen soll: Bier (einschließlich alkoholfreies Bier und Biermischgetränke), Wässer (Mineralwasser, Tafelwasser, Sodawasser und sonstiges abgefülltes Wasser; ohne Aromatisierung), Saft (Fruchtsaft, Gemüsesaft und Nektar), alkoholfreie Erfrischungsgetränke (Limonaden, aromatisiertes Wasser, Frucht- und Gemüsesaftgetränke, isotonische Getränke, Energydrinks, Getränke auf Teebasis wie Eistee, Kombucha, Milch auf pflanzlicher Basis wie Sojamilch oder Haferdrink, Molkegetränke und Malzgetränke) und Milch (Kuh-, Schaf-, Ziegenmilch, sämtliche Fettgehalte; ausgenommen haltbare Konsummilch, d.h. ultrahoch erhitzte Milch). Wie eine Getränkeabteilung aussieht, kennt jeder vom Einkaufen: Limonaden und Wasser werden hauptsächlich in Einweggebinden ge- und verkauft, bei Bier gibt es eine höhere Mehrwegquote. Ziel des Gesetzes ist es, die Mehrwegquote der ‚insgesamt in Österreich in Verkehr gesetzten Getränke in Regelgebinden' bis 2025 auf zumindest 25 Prozent und bis 2030 auf zumindest 30 Prozent zu erhöhen. Um die Einführung vorzubereiten, erfolgt die Mehrwegverpflichtung schrittweise. Ab 2024 muss in mindestens jeder dritten Filiale eines Unternehmens Mehrweg angeboten werden, ab 2025 in 90 Prozent. Mit Jahresende 2025 gilt die Mehrwegquote auch für die restlichen Filialen. Dabei stellt sich eine Reihe von Fragen.

medianet:
Versuchen wir, diese zu beantworten.
Hartig: Was ist überhaupt eine Mehrwegverpackung? Eigentlich ist es normal, dass der Gesetzgeber genau definiert, was er regelt. Im Gesetz selbst wird nur von mehreren Umläufen gesprochen. In der Arbeitsgruppe wurde auf Nachfrage auf das Umweltzeichen verwiesen, das von zwölf Umläufen spricht. Das bedeutet etwa: Verkauf eines Biers, Konsumation, Rückgabe am Automaten, Waschen und wieder in den Kreislauf bringen. In der EU gibt es ähnliche Regelungen bezüglich der Anzahl der Umläufe. Ebenfalls interessant ist, dass der Produzent jetzt selber meldet, ob sein Produkt Ein- oder Mehrweg ist bzw. mit oder ohne Pfand. Diese Kriterien können auch in der Datenbank GS1 Sync vom Produzenten eingegeben werden. Doch bleiben wir bei den Mehrwegquoten. Das Gesetz, das eben schon mit 1. Jänner 2024 in Kraft tritt, gibt vor, dass die gesetzlichen Quoten zunächst 35 Prozent der Geschäfte erfüllen müssen, ab 1. Jänner 2025 derer 90 Prozent, mit Jahresende 2025 100 Prozent. Betroffen sind alle Verkaufsräume über 400 Quadratmeter. Ein Onlineshop gilt als eine zusätzliche Filiale. Aber was ist mit Großhandel, Cash & Carry, Baumärkte, Drogeriediskont, Tankstellen und Brauereishops? Diese betrifft es überhaupt nicht, was auch sehr überraschend ist.

medianet:
Das ist bemerkenswert. Ich glaube nicht, dass viele Menschen das wissen. Machen wir aber weiter. Wie werden die Mehrwegquoten berechnet?
Hartig: Eine Methode ist anhand der angebotenen Artikeln im Sortiment des Geschäfts. Aber das wirft für mich auch die Frage auf, wie ein Artikel gezählt wird? Ein Beispiel: Stellen Sie sich eine Palette mit über 2.000 Stück 0,5-Liter-Dosen Bier vor. Wir haben das Ministerium gefragt, was ein Artikel ist: Eine einzelne Dose? Ein Sixpack? Ein Tray mit 24 Dosen? Oder gleich eine Palette mit über 2.000? Unabhängig davon, wie viele Stück eines Produkts im Geschäft angeboten werden, zählen sie als ein Artikel. Denken wir das weiter. Wenn ich jetzt neben diese Palette mit über 2.000 Einwegdosen ein Produkt derselben Kategorie in einer Mehrwegverpackung stelle, ergibt das eine Mehrwegquote von 50 Prozent. Bei Wasser, Saft und alkoholfreien Getränken wird Einweg bis inklusive 0,5 Liter von der Berechnung ausgenommen, genauso wie Saison- und Wochenartikel. Das ist, wenn man so will, ein Schlupfloch. Wenn nun eine Brauerei einen Radler mit Pfirsich für ein bestimmtes Zeitfenster in Einwegflasche herausbringt, zählt das bei der Berechnung nicht dazu. Das Gesetz ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber so ist es zahnlos.

medianet:
Wie kommt man als Retailer zu den Quoten?
Hartig: Die Verpflichtungserfüllung kann auf zwei Arten erfolgen. Entweder angebotsseitig; hierbei müssen mindestens 15 Prozent aller Artikel im Sortiment in den Getränkekategorien Bier und Wasser in Mehrweg angeboten werden, in den anderen Kategorien sind es zehn Prozent aller Artikel.

Oder es wird absatzseitig gemacht: Mindestens 25 Prozent des Volumens über alle Getränkekategorien hinweg müssen Mehrweg sein. In jeder Kategorie muss zudem mindestens ein Produkt in Mehrweg angeboten werden. Die Auswertung erfolgt über Scanning-Daten. Der Handel muss entweder das eine oder das andere pro Filiale berechnen und bis März des Folgejahres der Verpackungskoordinierungsstelle (VKS) mittels elektronischer Eingabe melden.


medianet:
Was passiert, wenn die Quote nicht erreicht wird?
Hartig: Im Endeffekt hat der Händler die Verantwortung – im Gesetz sind jedenfalls heftige Strafen vorgesehen. Ich frage mich allerdings, wie das überprüft werden soll. Beziehungsweise was ein Kontrollor dann ein halbes Jahr später über einen ein Jahr langen Zeitraum überhaupt kontrollieren kann.

medianet:
Wie sehen die Mehrwegqoten aus? Kommen wir da hin?
Hartig: Bei einer absatzseitigen Menge von 90 Prozent Einweg bei Wasser und Limonaden ist das meiner Einschätzung nach chancenlos, bei Bier ist es schon weitaus besser. Angebotsseitig scheint die Quote leichter erfüllbar zu sein, weil es in diesem Fall genügt, die Produkte im Geschäft anzubieten und nicht tatsächlich zu verkaufen.

medianet:
Diese Abschätzung scheint tatsächlich schwierig. Sie haben vorhin darauf hingewiesen, dass etwa kleine Dosen ausgenommen sind. Von wie viel Prozent sprechen wir da?
Hartig: Eigentlich viel. Wenn ich diese Kategorien bis inklusive 0,5-Liter herausnehme, Saison- und Wochenartikel dazuzähle, schätze ich grob 30 bis 35 Prozent. Darüber hinaus sind die anfänglichen Quoten ja sehr moderat. Nur: Ich finde der große Knackpunkt ist und bleibt die Zählweise im Geschäft mit der Artikelzählung. Wir werden sehen, inwieweit das Gesetz seine Wirkung in Richtung Mehrwegquote erfüllen wird.

medianet:
Wie wird der Konsument darüber informiert?
Hartig: Es muss am Regal ausgewiesen werden, ob ein Artikel in Einweg- oder Mehrewegverpackung angeboten wird. Ich halte das für eine gute Idee. Allerdings gilt die Quotenregelung nur für Lebensmitteleinzelhändler über 400 Quadratmetern Verkaufsfläche und eben nicht wie vorhin schon erwähnt für Baumärkte, den Drogeriedisktont oder Tankstellen, wo auch viele Menschen hingehen. Das ist für Konsumenten dann wohl schwer nachvollziehbar.

Die Quoten sind bei Bier und Wässer nach der Definition des § 14b 15 Prozent. Zunächst hätten das 60 Prozent sein sollen, das hätte aber Harddiskonter vor Probleme gestellt. Für Saft bis Milch sind es mindestens zehn Prozent. Wir wurden auch in der Arbeitsgruppe gefragt, welches Getränk in welche Kategorie gehört. Eine rechtlich verbindliche Quelle für die Einordnung in die Kategorien ist derzeit noch offen.


medianet:
Wie war die Arbeitsgruppe des Logistikverbunds-Mehrweg zusammengesetzt?
Hartig: Die Arbeitsgruppe bestand aus den meisten großen Playern aus Handel, Herstellern von Bier und alkoholfreie Getränke sowie VKS und dem Ministerium. Eigentlich waren alle Beteiligten der Wertschöpfungskette mit dabei. Es sind leider einige Fragen offen geblieben. Was ich Ihnen hier erklärt habe, basiert auf Präsentationen in dieser Arbeitsgruppe sowie Rückfragen bei der VKS.

medianet:
Wo bräuchte es Ihrer Meinung nach zusammenfassend Nachschärfungen? Definition, Kategorisierung, Quote, Fristensetzung?
Hartig: Die Fristen würde ich so belassen. Auch die Quote beispielsweise bei Bier ist gut, da schätze ich, dass wir im klassischen Handel schon bei 50 Prozent Mehrweg sind. Aber man muss auch darauf Rücksicht nehmen, dass manche Diskonter bei Bier bei Null anfangen, weil sie bisher nur Einwegprodukte im Sortiment hatten. Bei Wasser wird es schon enger. Mineralwasser wird zum überwältigenden Teil in 1,5-Liter-Plastikflaschen verkauft. Bei Milch werden sogar die zehn Prozent schwierig. Und die Berechnung sollte sich ändern. Wenn man durchsetzen will, dass 15 Prozent Mehrweg im Regal sind, klingt das gut, da kann sich der Konsument entscheiden. Aber wenn neben einer Mehrwegflasche eine Palette mit Angebotsware mit hunderten Einwegflaschen steht und beides als jeweils ein Artikel gezählt wird, geht das an der Intention des Gesetzes zur Forcierung von Mehrwegprodukten vorbei.

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