Freispruch und Diversion
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2012 hatte Rudolf Haberleitner Schlecker Österreich zu dayli umfirmiert, nur ein Jahr später folgte der Bankrott.
RETAIL Redaktion 25.09.2020

Freispruch und Diversion

Der Strafprozess um die dayli-Pleite endete mit einem Freispruch für Ex-Chef Rudolf Haberleitner „mangels Schuldbeweises”.

LINZ. Der 2019 begonnene Strafprozess gegen den einstigen Chef der 2013 pleite gegangenen Supermarktkette, Rudolf Haberleitner, hat am Dienstag in Linz mit einem Freispruch und dem Angebot einer Diversion geendet.

In dem Fall ging es um die Pleite der Drogeriemarktkette im Jahr 2013, durch die 3.500 vor allem weibliche Beschäftigte ihre Jobs verloren haben, und Forderungen in der Höhe von 112,9 Mio. €.

Zivilverfahren offen

Dem Angeklagten war das Vergehen der grob fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen vorgeworfen worden. Der Freispruch „mangels Schuldbeweises” erfolgte, weil das Gericht nur die Strafbarkeit seines Verhaltens und Agierens zu beurteilen hatte. Die Privatbeteiligten wurden mit ihren nicht unerheblichen Forderungen auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig. (APA/red)

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