WIEN. Das Kartellgericht hat gegen den Vorarlberger Fruchtsaftkonzern wegen Preisabsprachen eine Geldstrafe in Höhe von 1,7 Mio. € verhängt. Die Entscheidung des Kartellgerichts ist rechtskräftig, da keine Rechtsmittel ergriffen wurden, heißt es auf der Webseite der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB). Bestraft wurden vertikale Preisabsprachen mit Abnehmern auf Einzelhandelsebene in den Produktbereichen kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke und nicht-kohlensäurenhaltige Getränke (ohne Mineralwasser). Das Gericht sah "wettbewerbswidrige Verhaltensweisen" im Zeitraum von September 2003 bis März 2012. (APA)
Starker Anstieg bei rechtlicher Beratung für Journalisten
Die Beratungsfälle des Rechtsdiensts Journalismus nehmen zu. Suchten Journalisten von Herbst 2022 bis 2023 noch 66 Mal rechtlichen Rat, war es von Herbst 2024 bis 2025 mit 118 fast
