WIEN. Das Kartellgericht hat gegen den Vorarlberger Fruchtsaftkonzern wegen Preisabsprachen eine Geldstrafe in Höhe von 1,7 Mio. € verhängt. Die Entscheidung des Kartellgerichts ist rechtskräftig, da keine Rechtsmittel ergriffen wurden, heißt es auf der Webseite der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB). Bestraft wurden vertikale Preisabsprachen mit Abnehmern auf Einzelhandelsebene in den Produktbereichen kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke und nicht-kohlensäurenhaltige Getränke (ohne Mineralwasser). Das Gericht sah "wettbewerbswidrige Verhaltensweisen" im Zeitraum von September 2003 bis März 2012. (APA)
Wiener Startup eustella entwickelt KI-App für Europa
Das Wiener Startup eustella plant den Aufbau einer europäischen Alternative zu bestehenden KI-Anwendungen wie ChatGPT. Laut einer aktuellen Analyse nutzen rund 133 Millionen Menschen
