WIEN. Der Handelsverband begrüßt die am Dienstag, 10. November 2020, vom Gesundheitsministerium erlassene 1. Novelle zur Covid-19-Schutzverordnung und insbesondere die branchenweit einheitliche Eingrenzung der Ladenöffnungszeiten auf längstens 19 Uhr. Ausnahmen gibt es lediglich für Tankstellen, Automaten, sowie Verkaufsstellen in Bahnhöfen und Flughäfen (mit max. 80 m² Verkaufsfläche).
"Mit der Novellierung der Covid-19-Schutzverordnung durch das Gesundheitsministeriums haben unsere Händler nun endlich Rechtssicherheit für die Öffnungszeitenregelung. Gleichzeitig können wir damit die gesundheitsbehördliche Intention der Ausgangsbeschränkungen von 20:00 bis 6:00 Uhr bestmöglich unterstützen", erklärte Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will in einer ersten Stellungnahme.
Die seit gestern, Mittwoch, geltende Nachschärfung der bestehenden Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung von Covid-19 hatte der Handelsverband bereits letzte Woche jedenfalls für den Non-Food-Handel empfohlen, damit die Menschen - abseits der Deckung der Grundbedürfnisse - den Nachhauseweg legal bestreiten können.
"Die Ausgangsbeschränkungen haben eine temporäre Anpassung der Öffnungszeiten erforderlich gemacht. Der einheitliche Ladenschluss um 19 Uhr gibt nun sowohl den Mitarbeitern als auch den Unternehmen und den Kunden entsprechende Planungssicherheit. Selbstverständlich darf die Beschränkung der Öffnungszeiten nur so lange gelten wie die Ausgangsregelung", stellt Handelssprecher Rainer Will klar. (red)