Ikea Österreich hofft auf Verhandlungsfortschritte bei EU-Lieferkettengesetz
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RETAIL Redaktion 12.10.2021

Ikea Österreich hofft auf Verhandlungsfortschritte bei EU-Lieferkettengesetz

Bis dahin gelten weiterhin die strengen Verhaltens- und Lieferantenkodizes von Ikea.

VÖSENDORF. Seit vielen Monaten wird auf EU-Ebene über die gesetzliche Regelung von Sorgfaltspflichten in der Lieferkette – ein sogenanntes Lieferkettengesetz – verhandelt. Aktuell ist davon auszugehen, dass spätestens zum Jahresende 2021 ein entsprechender Entwurf vorliegen wird, der Unternehmen dazu verpflichten soll, Umweltrisiken und das Risiko von Menschenrechtsverletzungen in der gesamten Wertschöpfungskette (in Anlehnung an die UN-Leitprinzipien und die OECD-Leitlinien) zu identifizieren und zu mindern.

Ikea begrüßt ein EU-Lieferkettengesetz ausdrücklich
Ikea ist sich angesichts einer langen internationalen Wertschöpfungskette seiner großen Verantwortung sehr bewusst. Das Unternehmen hält sich seit über 20 Jahren an einen strengen Verhaltenskodex sowie an einen Lieferantenkodex, der hohe Standards setzt – auch für alle Zuliefer auf der ganzen Welt. Dieser Kodex betrifft Arbeitsbedingen ebenso wie Belastungen für die Umwelt. Daher gehört Ikea zu jenen Unternehmen, die an einer gesetzlichen Regulierung dieser Verpflichtungen sehr interessiert sind. Es bringt auch Wettbewerbsvorteile, wenn sämtliche Unternehmen bald schon gesetzlich verpflichtet werden, so verantwortungsvoll zu agieren, wie Ikea es auf freiwilliger Basis tut.

Bis zur EU-Gesetzgebung basieren Ikea-Standards weiter auf den UN- und OECD-Leitlinien
Ikea wirtschaftet derzeit im Einklang mit den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs) und den Leitsätzen für multinationale Unternehmen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Festgehalten sind die umfassenden unternehmenseigenen Richtlinien zur Sorgfaltspflicht in Bezug auf Menschenrechte und Umwelt im Ikea Verhaltenskodex (genannt IConduct) sowie der Verhaltenskodex für Lieferanten namens IWAY. Wo immer auf der Welt Ikea tätig ist, wird durch Due-Diligence-Prozesse sichergestellt, dass der IWAY in Bezug auf die Rechte der Menschen am Arbeitsplatz und die Umwelt eingehalten wird. Wo diese Überprüfung nicht möglich ist, können keine Geschäfte aufgenommen oder fortgesetzt werden.

„Genau deshalb nehmen wir kritische Berichte, die an uns herangetragen werden, sehr ernst, gehen jedem Hinweis nach und ergreifen sofort Maßnahmen, wenn wir Unregelmäßigkeiten feststellen“, versichert Alpaslan Deliloglu, CEO und Chief Sustainability Officer (CSO) bei Ikea Österreich.

Ikea zieht EU-Regelung nationaler Gesetzgebung vor
Angesprochen auf Forderungen nach einem nationalen Lieferkettengesetz, stellt Deliloglu klar: „Als größter Möbelhändler der Welt, der global agiert, zieht Ikea eine EU-Gesetzgebung zu Menschenrechten und Umwelt-Sorgfaltspflichten für Unternehmen einer entsprechenden nationalen Gesetzgebung vor. Das Ziel muss ein international wirksamer, effizienter und im gesamten EU-Binnenmarkt exekutierter Regulierungsrahmen sein. Es gilt also, die Anforderungen grenzüberschreitend zu harmonisieren. Unabhängig davon steht Ikea aber gerade auch in Österreich dafür, ein verantwortungsvoller Arbeitgeber zu sein und wir verfolgen hier besonders ambitionierte Umwelt- und Klima-Ziele“, betont Deliloglu. Auch bei österreichischen Lieferanten wird Verdachtsfällen bzw. gemeldeten Verstößen gegen den IWAY-Verhaltenskodex selbstverständlich sofort nachgegangen. (red)

 

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