WIEN. Am gestrigen Donnerstag gab die Bundesregierung weitere Öffnungsschritte zum 1. Juli 2021 bekannt: Neben der Abschaffung der Sperrstunde und der damit verbundenen Rückkehr der Nachtgastronomie sowie dem Ende der Kontaktbeschränkungen wurden auch sukzessive Lockerungen bei der Maskenpflicht verkündet.
Allmählicher Abschied
Während ab Juli die Maskenpflicht in der Gastronomie generell fällt, wird sie in Handel und öffentlichen Verkehrsmitteln gelockert: Der von vielen als bequemer empfundene Mund-Nasen-Schutz – seit Einführung der FFP2-Maskenpflicht fast gänzlich aus dem Stadtbild verschwunden – ist künftig wieder erlaubt.
Drei Wochen nach diesem ersten neuen Öffnungsschritt soll am 22. Juli die Maskenpflicht im Non-Food-Handel ganz fallen; sie soll dann überhaupt nur noch in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften des täglichen Bedarfs gelten.
Den Handel freut’s
„Der Handel war nie ein Corona-Hotspot; daher unterstützen wir die verkündeten Umstellungen in den Geschäften aus voller Überzeugung”, so Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will in einer ersten Stellungnahme. Die Rückkehr von der FFP2-Maskenpflicht zum Mund-Nasen-Schutz ab 1. Juli erleichtere sowohl Kunden als auch Mitarbeitern das Leben, „vor allem jetzt, in den heißen Sommermonaten”, so Will. Er freue sich auch über „positive Signale”, die 10 m²-Regel im Handel zeitnah aufzuheben. (haf)