Karfreitag darf nichts kosten
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Rainer Will, Handelsverband
RETAIL Redaktion 31.01.2019

Karfreitag darf nichts kosten

Handel spricht sich für aufkommensneutrale Lösung aus.

WIEN. Bzgl. Karfreitag ist die Position des Handels klar: „Wir wollen eine gleichheitskonforme und praxisorientierte Neuregelung für den Karfreitag, die aber aufkommensneutral sein muss. Wichtig wäre eine einheitliche bundesweite Lösung über alle Branchen hinweg, um dieses umstrittene Thema nicht auch noch auf die kollektivvertragsrechtliche Ebene zu verlagern“, sagt Handelsverbandsgeschäftsführer Rainer Will im Namen der Branche.

Der Karfreitag als allgemeiner gesetzlicher Feiertag ist für den Handel allerdings ein absolutes No-Go. Warum eigentlich? „Eine weitere Verteuerung des Faktors Arbeit ist den heimischen Handelsunternehmen nicht zumutbar und hätte problematische Folgen für beschäftigungsintensive Branchen wie den Handel“, sagt Will. Überdies sei der Freitag im Handel nach dem Samstag der zweitwichtigste Einkaufstag der Woche. Die Umsätze liegen um bis zu 50% höher als etwa an einem Montag. Hinzu kommt: Ostern ist nach Weihnachten der zweitwichtigste Umsatzbringer für den Handel. „Daher würde ein allgemeiner Karfreitags-Feiertag gerade den stationären, heimischen Handel massiv negativ treffen, während internationale Online-Händler wieder mal indirekt profitieren“, führt der Branchenkenner aus.

Derzeit liegen der Bundesregierung unterschiedliche Lösungsansätze auf dem Tisch. „Wir stehen hierzu im Austausch mit Kanzleramtsminister Blümel und haben die Position des Handels entsprechend kommuniziert“, so Will abschließend. Er verweist auf einen möglichen Lösungsvorschlag, den der Handel mittragen würde: Es gibt keinen zusätzlichen allgemeinen Feiertag und keinen zusätzlichen Urlaubstag für alle, sondern ein bestehender Urlaubstag wird kombiniert mit einem Rechtsanspruch auf Urlaub bei bestimmten religiösen Festivitäten (z.B. Karfreitag, Versöhnungstag, etc). Somit könnten sich jene Arbeitnehmer freinehmen, die dies aus religiösen Gründen möchten, und für die anderen Arbeitnehmer würde sich nichts ändern. (Hintergrund: Urlaubstage müssen ansonsten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmlich vereinbart werden). (red)

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