Köstinger besetzt Ombudsstelle mit Ex-Bauernbund-Obmann Abentung
© BMLRT / Michael Gruber
Elisabeth Köstinger.
RETAIL Redaktion 02.03.2022

Köstinger besetzt Ombudsstelle mit Ex-Bauernbund-Obmann Abentung

Abentung war "im Rahmen eines transparenten Ausschreibungsprozesses" erstgereiht worden; Lebensmittelproduzenten mit bis zu einer Milliarde Euro Umsatz fallen unter die Regelung.

WIEN. Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) hat die neue Ombudsstelle der Bauern mit dem ehemaligen Bauernbund-Direktor Johannes Abentung (ÖVP) besetzt. Abentung sei "im Rahmen eines transparenten Ausschreibungsprozesses aufgrund seiner langjährigen landwirtschaftlichen Erfahrung und Expertise von einer Begutachtungskommission als in höchstem Ausmaß geeigneter Kandidat erstgereiht", worden, betonte das Ministerium am Dienstag, 1. März 2022, in einer Aussendung.

Die Ombudsstelle, die Bauern helfen soll, sich gegen die Marktmacht des Lebensmittelhandels zu behaupten, nimmt mit dem 1. März die Arbeit auf. Geschützt werden sollen Lebensmittelproduzenten mit einem Jahresumsatz bis zu
1 Mrd. € gegenüber Händlern mit einem Jahresumsatz von mehr als 5 Mrd. €.

Somit fallen auch alle großen Molkereien wie Berglandmilch oder Nöm in die Regelung. Von den Supermarktketten machen Spar und Rewe ("Billa", "Penny") Umsätze von über
5 Mrd. €. Der drittgrößte Lebensmittelhändler, der Diskonter Hofer, gibt keine Umsatzzahlen bekannt, dürfte in den vergangenen Jahren noch knapp unter der 5 Mrd.-Marke gelegen sein. Die Nummer vier, Lidl, ist mit rund 1,5 Mrd. € eine Spur kleiner.

Für kleinere Lieferanten gelten die Bestimmungen über unlautere Handelspraktiken auch gegenüber kleineren Händlern oder Verarbeitern. Das Prinzip lautet, dass der Lieferant "kleiner" sein muss als der Abnehmer. Bei Lieferanten, die einen Jahresumsatz von höchstens 2 Mio. € haben, gelten die Regelungen schon für Käufer mit einem Jahresumsatz von mehr als 2 Mio. €.

Angesiedelt wird die weisungsfreie Ombudsstelle mit dem Namen "Fairnessbüro" im Agrarministerium. Durchsetzungsbehörde ist die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB). Der Handelsverband ortete rund um die Gesetzesnovelle "Klientelpolitik". (red)

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