Maskenpflicht im Handel entfällt seit heute
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RETAIL Redaktion 15.06.2020

Maskenpflicht im Handel entfällt seit heute

Mindestabstand von einem Meter bleibt allerdings.

WIEN. Der Handelsverband zeigt sich über den bereits seit längerem angekündigten Wegfall der Maskenpflicht im Handel seit heute, Montag, erfreut. Die dafür notwendige Verordnung wurde am Samstag am späten Abend veröffentlicht.

Trotzdem seien weitere Sicherheitsmaßnahmen zu beachten: Beim Betreten des Kundenbereichs von Betriebsstätten sei gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten. Dienstleistungen, bei denen der Mindestabstand von einem Meter zwischen Kunden und Dienstleister nicht eingehalten werden kann, seien nur zulässig, wenn durch geeignete Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko minimiert werden kann.

Die Schutzmaskenpflicht war per 6. April zunächst für Supermärkte und Drogerien eingeführt worden und im Zuge der weiteren Öffnung für alle Geschäfte verordnet worden. Sowohl Kunden als auch Verkäufer mussten zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus Mund-Nasen-Gesichtsschutzmasken tragen. (red)

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