WIEN. Unternehmensführung und Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten (GPF) haben sich nach mehreren Verhandlungsrunden auf eine Erhöhung der Kollektivvertragsgehälter, Beamtenbezüge und Sondervertragsgehälter sowie der Gehälter der Mitarbeiter, die dem Kollektivvertrag-neu (KV-neu) aus 2009 unterliegen, um vier Prozent ab 1. Juli 2022 geeinigt. Eventuelle Nebengebühren und Zulagen werden ebenfalls um vier Prozent erhöht.
Diese Erhöhungen gelten vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrats der Österreichischen Post AG und des GPF-Bundesvorstands bis zum 30. Juni 2023. (red)
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