WIEN. Unternehmensführung und Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten (GPF) haben sich nach mehreren Verhandlungsrunden auf eine Erhöhung der Kollektivvertragsgehälter, Beamtenbezüge und Sondervertragsgehälter sowie der Gehälter der Mitarbeiter, die dem Kollektivvertrag-neu (KV-neu) aus 2009 unterliegen, um vier Prozent ab 1. Juli 2022 geeinigt. Eventuelle Nebengebühren und Zulagen werden ebenfalls um vier Prozent erhöht.
Diese Erhöhungen gelten vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrats der Österreichischen Post AG und des GPF-Bundesvorstands bis zum 30. Juni 2023. (red)
Starker Anstieg bei rechtlicher Beratung für Journalisten
Die Beratungsfälle des Rechtsdiensts Journalismus nehmen zu. Suchten Journalisten von Herbst 2022 bis 2023 noch 66 Mal rechtlichen Rat, war es von Herbst 2024 bis 2025 mit 118 fast
