WIEN. Justizministerin Zadic betonte im Parlament, dass der Mietzins für Unternehmer, deren Geschäftsräume während der Coronakrise behördlich geschlossen sind, reduziert werden kann. Der Vermieter trage laut Gesetz das Risiko, dass der Geschäftsraum wegen außerordentlicher Zufälle nicht genutzt werden könne; dem Mieter stehe somit eine Mietzinsreduktion oder sogar ein gänzlicher Mietzinsentfall zu.
„Damit werden Tausende Unternehmer entlastet, deren Lokale und Räume gesperrt sind – ein wichtiger Schritt, damit die Unternehmer nicht in ihrer Existenz bedroht sind“, so Ruck. „Ich bedanke mich bei der Justizministerin. Viele Tausend Wiener Unternehmer werden heute erleichtert durchatmen.“ Erst vor wenigen Tagen haben sich die Wiener Sozialpartner gemeinsam mit der Stadt für eine Klarstellung der Ministerin ausgesprochen. (red)
Starker Anstieg bei rechtlicher Beratung für Journalisten
Die Beratungsfälle des Rechtsdiensts Journalismus nehmen zu. Suchten Journalisten von Herbst 2022 bis 2023 noch 66 Mal rechtlichen Rat, war es von Herbst 2024 bis 2025 mit 118 fast
