Shoppingcity Seiersberg: EU-Kommission verlangt Auskunft
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Im Ringen um die Shoppingcity Seiersberg wird ein Ökonom zu Rate gezogen.
RETAIL Redaktion 27.04.2020

Shoppingcity Seiersberg: EU-Kommission verlangt Auskunft

Pilotverfahren mit Fragen nach Umweltprüfungen und geplanter Einzelstandortverordnung.

SEIERSBERG/GRAZ/BRÜSSEL. Nachdem die steirische Landesregierung voraussichtlich in ihrer kommenden Sitzung eine Einzelstandortverordnung für die Shoppingcity Seiersberg beschließen dürfte, hat nun die EU-Kommission Auskunft verlangt. Es geht um die Frage, welche Umweltprüfungen durchgeführt wurden. Die Grazer Einkaufszentren hatten die EU auf die Causa Seiersberg aufmerksam gemacht.

Die EU-Kommission und Österreich stehen damit in einem sogenannte Pilotverfahren. Scheitert eine Aussprache, kann die EU ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten. Die Grazer Einkaufszentren sehen sich laut einem Sprecher nun bestätigt: "Die Einleitung eines Pilotverfahrens gegen die Republik Österreich durch die EU-Kommission bestätigt, dass eine Einzelstandortverordnung für Seiersberg keine rechtlich saubere Lösung sein kann. Wir fordern die Landesregierung noch einmal dazu auf, auf die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes zu warten."

Die zuständige Landesrätin Ursula Lackner (SPÖ) sagte auf APA-Nachfrage: "Das Land Steiermark hat sich im Rahmen des seit 2016 laufenden Verfahrens nach der Begutachtungsphase mit der Frage nach einer SUP-Pflicht auseinandergesetzt und ist - gestützt auf ein Gutachten - der Ansicht, dass eine Strategische Umweltprüfung (SUP) in diesem konkreten Sonderfall nicht erforderlich ist." Bei Lackner war das Schreiben der EU Freitagmittag eingelangt, man wolle das nun prüfen.

Die EU will wissen, welche Umweltprüfungen, etwa eine SUP oder eine UVP, im Zusammenhang mit der Planung, dem Bau und der Erweiterung der Shoppingcity Seiersberg durchgeführt wurden. Außerdem wollen die zuständigen Stellen in Brüssel wissen, ob das Land Steiermark tatsächlich einen Erlass für eine Einzelstandortverordnung plant. Sollte dies der Fall sein, wurde gebeten, "den Anlass und die rechtliche Notwendigkeit dieser Einzelstandortverordnung zu erläutern und mitzuteilen welche Umweltprüfungen (SUP, UVP) im Zusammenhang mit der Einzelstandortverordnung durchgeführt wurden bzw. noch durchgeführt werden sollen", ist dem Schreiben zu entnehmen.

NEOS-Klubobmann Niko Swatek forderte LH Hermann Schützenhöfer (ÖVP) dazu auf, die Einzelstandortverordnung in der kommenden Landesregierungssitzung nicht zu beschließen: "Das Biegen und Brechen von Gesetzen nur um eine Sonderregelungen für Einen zu schaffen muss endlich ein Ende finden. Landeshauptmann Schützenhöfer muss den Not-Aus Schalter drücken und dafür sorgen, dass Gesetze in der Steiermark wieder für alle gelten." (APA)

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