Weniger Blei in Lebensmitteln
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Hohe Bleigehalte wurden in der Vergangenheit in Algen, Fisch, Meeresfrüchten und Nahrungs­ergänzungs­mitteln nach­gewiesen.
RETAIL Redaktion 03.09.2021

Weniger Blei in Lebensmitteln

Eine neue EU-Verordnung sieht strengere Grenzwerte für Schwermetalle wie Blei und Cadmium in Lebensmitteln vor.

BRÜSSEL / WIEN. Seit Montag, 30. August 2021, gibt es neue Grenzwerte für Schwermetalle in einer Vielzahl von Lebensmitteln. Allen voran naturgemäß die Säuglingsnahrung, aber auch Gewürze, Weine und Salz sind betroffen – konkret in Bezug auf strengere oder zusätzliche Höchstgehalte für Blei. Seit Dienstag gibt es zudem neue Cadmium-Grenzwerte für etliche Obst-, Gemüse- und Getreidesorten sowie Ölsaaten.

Ansage gegen Krebs

„Im Rahmen des europäischen Krebsbekämpfungsplans haben wir uns verpflichtet, den Gehalt karzinogener Inhaltsstoffe weiter zu verringern”, sagte EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides zum Inkrafttreten der neuen Regeln. Der Schritt sei ein Beispiel dafür, dass in der EU der Verbraucher bei Lebensmitteln stets an erster Stelle stehe. Hintergrund der neuen Grenzwerte für das Schwermetall Blei sind demnach Erkenntnisse, nach denen es keine Schwelle gibt, unterhalb derer gesundheitliche Schädigungen für den Menschen sicher ausgeschlossen werden können. Zudem äußerte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit Besorgnis darüber, dass die derzeitige ernährungsbedingte Exposition gegenüber Blei die neurologische Entwicklung von Föten, Kleinkindern und Kindern beeinträchtigen könnte.

Bleischwerer Fisch

Vergleichsweise hohe Bleigehalte wurden in der Vergangenheit in Algen, Fisch, Meeresfrüchten und Nahrungsergänzungsmitteln nachgewiesen. Laut deutschem Bundesumweltministerium können aber auch andere Lebensmittel wie zum Beispiel Getreideprodukte oder Gemüse trotz vergleichsweise geringer Bleigehalte einen nennenswerten Anteil zur Bleiaufnahme beitragen, da diese viel verzehrt werden. Künftig gilt so zum Beispiel auch für die meisten Salzsorten ein Höchstgehalt von 1,0 mg je kg. Für Weine wird er ab der Ernte 2022 von 0,15 auf 0,10 mg je kg abgesenkt. (red)

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