WIEN. Kunden, die ab Montag Gutschein-Rechnungen auf der Website wko-cashback.at hochladen, erhalten 20 Prozent des Bruttorechnungsbetrags rückvergütet. Es gilt ein Mindesteinkaufswert von 50 Euro, maximal werden 60 Euro ersetzt. Pro Person darf während dieser Aktion eine Rechnung mit einem Rechnungsdatum ab 13. Dezember 2021 eingereicht werden. Nach dem Prinzip „First come, first served“ gilt die zeitliche Reihenfolge der einlangenden Rechnungen. Wenn das von den Wirtschaftskammern zur Verfügung gestellte Budget von einer Million Euro ausgeschöpft wird, ist die Aktion automatisch zu Ende. Teilnahmeberechtigt sind Rechnungen – mit wenigen Ausnahmen – für Gutscheine fast aller in Österreich ansässigen Handels-, Gewerbe- und Tourismusbetriebe, die aufgrund des Lockdowns schließen mussten.
Für Margarete Gumprecht, Obfrau der Sparte Handel in der Wirtschaftskammer Wien kommt die Aktion genau zum richtigen Zeitpunkt: „Wenn am Montag der Handel endlich wieder starten darf, ist das ein zusätzlicher Anreiz für die Konsumenten, wieder in die Geschäfte zu kommen“.
Dass auch die Betriebe aus Gewerbe und Handwerk, die im Lockdown geschlossen waren, an der Aktion teilnehmen können, freut deren Obfrau Maria Smodics-Neumann: „Gutscheine für Dienstleistungen sind ein beliebtes Weihnachtsgeschenk. Dank unserer Aktion kann man seinen Lieben oder auch sich selbst eine Freude machen und dabei auch noch Geld sparen“.
„Den Wiener Tourismus- und Gastronomiebetrieben fallen durch den längeren Lockdown die Einnahmen in der so wichtigen Vorweihnachtszeit weg. Hier ist nun eine gute Gelegenheit, die lokalen Gastronomen, Cafetiers und Freizeitbetriebe zu unterstützen. Sie bekommen den vollen Umsatz, die Kunden bekommen 20 Prozent rückerstattet“, ist auch Tourismus-Obmann Markus Grießler angetan.