WIEN. „Die Bundesregierung hat die bisher geltenden Einschränkungen im Bereich der Messeveranstaltungen abgeschafft. Ab 15. Juni 2020 können Fach- und Publikumsmessen wieder stattfinden. Damit wurde eine wesentliche Forderung der betroffenen Unternehmen umgesetzt,“ sagt Karlheinz Kopf, Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), zur veröffentlichten Novelle der Covid-19-Lockerungsverordnung.
Die aktuelle Novelle der Covid-19-Lockerungsverordnung enthält weitere wichtige Erleichterungen: So wird die Sperrstunde in der Gastronomie von 23 Uhr auf 1 Uhr verschoben, die „4-Personen-pro-Tisch-Regel“ aufgehoben und die Maskenpflicht für Gäste abgeschafft. Im Handel wird die Maskenpflicht für Kunden und Mitarbeiter aufgehoben. (red)
