Die dritte Renten-Säule ist noch viel zu schwach
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FINANCENET reinhard krémer 25.05.2018

Die dritte Renten-Säule ist noch viel zu schwach

Bei der betrieblichen Altersvorsorge gibt es noch viel Luft nach oben – KMU brauchen dabei Hilfe vom Staat.

••• Von Reinhard Krémer

 

Österreich ist im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge (BAV) kein Vorbild: Die Alpenrepublik liegt im europäischen sowie internationalen Vergleich weit hinten.

Ein aktueller Mercer-Bericht zeigt, dass immer noch relativ wenige Unternehmen in Österreich eine betriebliche Altersversorgung für ihre Mitarbeiter anbieten. Derzeit haben nur 23% der österreichischen Arbeitnehmer Anspruch auf eine Firmenpension. Diese Ergebnisse brachte eine aktuelle Lindecampus-Konferenz unter der fachlichen Leitung des unabhängigen Experten Thomas Wondrak.

Wachstumspotenzial

Dabei muss die betriebliche Altersvorsorge als kosten­günstiges und performancestarkes Vorsorgeinstrument mit viel ­Potenzial verstanden werden. Die Gesamtperformance der österreichischen überbetrieblichen Pensionskassen lag im Jahr 2017 bei 6,34%. Experten bescheinigen dem Markt der betrieblichen Vorsorge außerdem ein hohes Wachstumspotenzial, weil derzeit lediglich fünf Prozent des Alterseinkommens aus der BAV stammen.

Derzeit bieten noch immer mehr als 75% der über 300.000 KMU in Österreich keine betriebliche Altersvorsorge für ihre Mitarbeiter – nicht aus Boshaftigkeit, sondern schlicht wegen fehlender Mittel.
Hier lohnt es sich, über den Zaun zu schauen: Beim deutschen Nachbarn wurde eben das „Betriebsrentenstärkungsgesetz” beschlossen, das Unternehmen unter die Arme greift. „Während bei unseren Nachbarn proaktiv KMU und Kleinverdiener bei der Errichtung von betrieblichen Vorsorgen unterstützt werden, herrscht in Österreich Stillstand”, sieht Wondrak die Situation kritisch.

Deutschland macht’s vor

Das Deutsche „Betriebsrentenstärkungsgesetz” greift kritische Punkte im Zusammenhang mit der betrieblichen Altersvorsorge auf und löst diese pragmatisch (siehe Kasten).

Wie in Österreich hängt in Deutschland der Zugang zur betrieblichen Altersvorsorge sehr stark von der Größe eines Unternehmens ab: Je größer ein Unternehmen, umso höher ist die Wahrscheinlichkeit einer zusätzlichen Absicherung durch eine BAV.
„Für die Stärkung der zweiten Pensionssäule müssen auch in Österreich KMU-Förderungen für die Errichtung von Betriebspensionen entstehen. Nachteile für Einzelunternehmer müssen endlich beseitigt werden”, so Wondrak.
Gerade für die Forcierung im Bereich der KMU ist der Kollektivvertrag weiterhin ein wesentliches Tool. In circa 50 kleineren Kollektivverträgen ist die BAV bereits enthalten. „Die beiden Großen – Handel und Gewerbe – stehen allerdings noch aus. Es muss eine Lösung für die sofortige Anwendung der BAV in diesen und anderen Kollektivverträgen gefunden werden”, sagt der Experte.
Für die österreichischen KMU wäre außerdem ein BAV-Absetzbetrag ein essenzielles Tool, das die zweite Säule stärken würde, meint Wondrak: „Es braucht auch bei uns eine Informations­offensive sowohl bei Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern. Jeder sollte effizient und einfach über seine Möglichkeiten und die Vorteile durch eine betriebliche Vorsorge informiert werden. Drüber hinaus muss es, wie auch im deutschen Modell, neue Anreize für Kleinverdiener geben.”

„Action” statt Stillstand

Außer dem vagen Plan einer allgemeinen „Förderung” der betrieblichen Altersvorsorge im Regierungsprogramm ist derzeit nichts davon auf der Agenda der Bundesregierung ersichtlich – die Reformbestreben im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge sind zum Stillstand gekommen. Zu diesem allgemeinen Reformstillstand kommen zwei wichtige EU-Richtlinien, deren Umsetzung in Österreich stark in Verzug sind: Einerseits die IORP II-Richtlinie zur grenzüberschreitenden Zulassung von Pensionskassen in Europa. Die Umsetzung ist bis Anfang 2019 geplant, eine Gesetzesvorlage wurde kürzlich in Begutachtung geschickt.

Neue EU-Richtlinien

Hinzu kommt die sogenannte Portabilitätsrichtlinie, die die Freizügigkeit der Arbeitnehmer im Zusammenhang mit betrieblichen Pensionen verbessern soll.

„Die Frist zur Umsetzung ist am 21. Mai 2018 verstrichen. Wir hinken drastisch hinterher und sind in diesem sehr wichtigen Bereich von einer Übererfüllung von Vorschriften weit entfernt – von Goldplating kann hier keine Rede sein ”, sagt der Experte. „Es braucht rasch eine sachliche und ganzheitliche Analyse des österreichischen Pensionssystems und die konsequente Umsetzung einer Strategie, die die Notwendigkeit einer staatlichen Vorsorge beachtet und gleichzeitig die betriebliche Vorsorge stärkt”, so Wondrak. „Das wäre eigentlich der klare Auftrag an die Bundesregierung – denn unser Pensionssystem muss langfristig stabil auf allen drei Säulen ruhen können.”

Lindecampus-Konferenz

Bei der jährlichen Lindecampus-Konferenz erörterten hochkarätige Experten die aktuelle Situation: Arbeits- und Unternehmensrechtsspezialist Georg Schima (Umsetzungstipps in Sachen „Betriebliche Altersvorsorge 2018”), Versicherungsmathematikerin Karin Riegler (Neue Standards für Personalrückstellungen), Michael Punzet (eGroup International AG; Europäischer Pensionsmarkt, deutsches Betriebsrentengesetz); Josef Wöss (Arbeiterkammer; Betriebliche Vorsorge in Kollektivverträgen), Walter Neubauer (BMASK; Österreichische Altersversorgungspolitik) und Gerhard Navara (Uniqa; gesetzliche Neuerungen 2017/2018.).

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