Was die Steuerreform Unternehmen bringt
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FINANCENET reinhard krémer 17.05.2019

Was die Steuerreform Unternehmen bringt

„Entlastung Österreich” heißt der Steuercoup der Regierung; Experten sagen, was wirklich drin ist.

••• Von Reinhard Krémer

Steuerreformen sind so eine Sache: Einerseits brüsten sich die Regierenden gern mit ihr, andererseits bleibt unterm Strich oft für die Steuerzahler nicht viel übrig. „Von der Steuerreform profitieren im ersten Schritt vor allem Steuerpflichtige mit geringen Einkommen”, sagt Monika Seywald, Steuerberaterin und Partnerin beim Steuerberatungsunternehmen TPA. So soll im Rahmen der zweistufigen Reform Anfang 2020 ein Sozialversicherungsbonus für niedrige Einkommen in Kraft treten.

„Wer mehr als die Geringfügigkeitsgrenze von 450 und weniger als 2.201 Euro monatlich verdient, wird einen Teil der Krankenversicherung rückerstattet bekommen. Maximal sind das für Dienstnehmer mit einen Bruttogehalt von 1.350 Euro also 350 Euro pro Jahr, für höhere Einkommen nimmt der Bonus wieder ab. Pensionisten erhalten maximal 265 Euro”, erläutert Seywald. Und: Für Bauern und Selbstständige soll die Sozialversicherung gesenkt werden.

Weiter aufwärts

Unter „Ökologisierung” angekündigt wurde die Einführung eines begünstigten Umsatz­steuersatzes (10%; Anm.) für elektronische Zeitungen und ­Bücher, weiß man beim Prüfungs- und Beratungsunternehmen EY.

Und, schon interessanter: Die Grenze für die Sofortabschreibung der geringwertigen Wirtschaftsgüter soll im Jahr 2020 auf 800 € und im Jahr 2021 auf 1.000 € steigen. Der „Große Wurf” soll dann aber bei den Steuersätzen erfolgen: „Die Lohn- und Einkommensteuer soll in zwei Schritten sinken. 2021 wird nur die unterste Steuerstufe für ­Einkommen zwischen 11.000 und 18.000 € von 25 auf 20 Prozent reduziert”, sagt Monika Seywald.

Runter mit der Steuer

2022 werden dann zwei weitere Steuerstufen reduziert. Der 35%ige Tarif wird auf 30% (für 18.001 bis 31.000 €) und der 42%ige Tarif wird auf 40% (für 31.001 bis 60.000 €) gesenkt. Die oberen drei Steuerstufen bleiben gleich, der bis 2020 befristete Spitzensteuersatz von 55% für Einkommen über 1 Mio. € wird verlängert.

Auch bei der Körperschaftsteuer wird der Hobel angesetzt: Sie soll im Wahljahr 2022 von 25 auf 23% und im Jahr 2023 noch einmal auf 21% gesenkt werden.

Entlastung für die „Kleinen”

Die Bemessungsgrundlage für den Grundfreibetrag wird im Jahr 2022 von 30.000 auf 100.000 € erhöht. Bleibt der Gewinnfreibetrag für 100.000 € bei 13%, werden bei einem Gewinn von 100.000 € dann ab dem Jahr 2022 13.000 € steuerfrei gestellt. Eine deutliche Entlastung soll es auch für Kleinunternehmer geben: Die Kleinunternehmergrenze soll nämlich ab 2020 von 30.000 auf 35.000 € angehoben werden.

Für die Kleinunternehmer soll ab 2020 eine einfache Pauschalierungsmöglichkeit im Bereich der Einkommensteuer eingeführt werden, was eine deutliche Entlastung beim Papierkram bedeuten würde. Für Handelsunternehmen und Produktionsbetriebe sollen die Betriebsausgaben 60% und bei Dienstleitungsunternehmen 35% betragen.

Regierung setzt auf „Grün”

Um für Betriebe den Anreiz zu erhöhen, Mitarbeitern vermehrt Elektrofahrräder anzubieten, soll auch für diese die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs bei unternehmerischer Tätigkeit geschaffen werden.

„Wieder einmal hoch im Kurs ist die Abschaffung von Bagatellsteuern”, sagt die TPA-Expertin Seywald. „Die Sektsteuer wird aber erst mit 1. April 2022 fallen.” Weiters will man bei der Normverbrauchsabgabe und der motorbezogenen Versicherungssteuer eine CO2-Komponente einführen.
Außerdem ist die Abschaffung der Eigenstromsteuer für Betreiber von Photovoltaikanlagen sowie eine steuerliche Begünstigung von nachhaltig produziertem Biogas und Wasserstoff sowie Flüssigerdgas geplant.

Wo die Kohle herkommen soll

„Einerseits erwartet man sich Mehreinnahmen durch das Digitalsteuerpaket, die Schließung von Steuerschlupflöchern und aus dem Glücksspiel”, sagt Monika Seywald. „Andererseits soll die Tabaksteuer angehoben werden und der ursprünglich befristete Spitzensteuersatz von 55 Prozent beibehalten werden.”

Darüber hinaus will man durch den Budgetüberschuss, im Budget berücksichtigte Steuerentlastungen sowie Sparen im System und zusätzlich Maßnahmen in der Legislaturperiode diese Steuerreform finanzieren.”

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