RH-Kritik an Kliniken
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Die Prüfer des Rechnungshofs fordern von der NÖ Landesklinikenholding die Anschaffung neuer Linearbeschleuniger.
HEALTH ECONOMY Redaktion 16.11.2018

RH-Kritik an Kliniken

Der Rechnungshof rügt die niederösterreichischen Spitäler, weil die Wartetzeiten bei Strahlentherapie zu lang sind.

ST. PÖLTEN. Der Rechnungshof hat die Wartezeiten auf strahlentherapeutische Behandlungen in Niederösterreich kritisiert. An den Standorten Universitätsklinikum Krems und Landesklinikum Wiener Neustadt gab es im Überprüfungszeitraum von Mai bis Oktober 2017 insgesamt sechs Linearbeschleuniger, mit denen aber nicht die vorgegebene Versorgungsdichte erreicht wurde, teilte der RH nun mit. Die Versorgungsdichte lag demnach in der Zone mit Wien, Niederösterreich und dem nördlichen Burgenland bei 219.000 Einwohnern pro Linearbeschleuniger. Das waren laut dem RH-Bericht mehr, als der Österreichische Strukturplan Gesundheit mit 130.000 bis 150.000 vorgab.

Im Landesklinikum Wiener Neustadt lag der Anteil der Patienten mit Wartezeit auf eine strahlentherapeutische Behandlung bei bis zu 68%. Die Wartezeit lag bei durchschnittlichen 16 Tagen. Im Landeskrankenhaus Feldkirch in Vorarlberg, das der RH ebenfalls unter die Lupe nahm, ergaben sich laut dem Bericht „keine relevanten Wartezeiten”.
Dem Land Niederösterreich empfehlen die Prüfer, „auf eine ehestmögliche Standortentscheidung für die im ÖSG 2017 in Niederösterreich zusätzlich vorgesehenen Linearbeschleuniger hinzuwirken”. Der Großgeräteplan des ÖSG 2017 sah mit Planungshorizont 2020 eine Erhöhung auf neun Linearbeschleuniger vor. Zudem sollen rechtzeitige Maßnahmen gesetzt werden, damit auch das dafür erforderliche Personal bereitsteht.

Neue Geräte ab 2022

Die Landeskliniken-Holding erklärte, dass die laut dem ÖSG geforderten weiteren drei Linearbeschleuniger am Universitätsklinikum Krems in Betrieb gehen werden. Dies soll stufenweise ab dem Jahr 2022 erfolgen. In der Landtagssitzung vom 25. Oktober wurden die notwendigen baulichen Maßnahmen am Universitätsklinikum beschlossen.

„Zwischenzeitlich wurde eines der bestehenden Geräte durch ein neues ersetzt – diese hochmoderne neue Anlage bedeutet nicht nur höhere Effizienz, sondern auch qualitativ hochwertigere Behandlungen”, wird in der Stellungnahme betont. Damit seien die Voraussetzungen geschaffen, um die Wartezeiten zu reduzieren.

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