Kommentar ••• Von Dinko Fejzuli
VERSCHLIMMBESSERUNG. Schon bisher waren Österreichs Behörden kein Vorbild, wenn es um die Frage ging, welche Auskünfte Bürger von öffentlichen Ämtern und Behörden bekommen können.
Jüngstes, krasses Beispiel war der Fall des Forum Informationsfreiheit (FOI), einem gemeinnützigen Verein bzw. einer Bürgerrechts-NGO, die bei Niederösterreichs Gemeinden nachfragte – wo auch Nebenwohnsitzbesitzer das Wahlrecht haben – , wie viele Personen aus diesem Wählerverzeichnis gestrichen wurden.
Angefragt wurde bei allen 573 Gemeinden, doch nach ein paar tatsächlich informativen Antworten kamen von den anderen ident lautende Briefe – mit dem Verweis, dass für die Anfrage keine Grundlage bestehe; zudem verlangten alle Gemeinden, sicherlich ganz zufällig, den exakt selben Betrag von 14,30 Euro als Gebühr für das Antwortschreiben, da es sich beim FOI um eine private Anfrage handle.
Die Lizenz zum Mauern
Um dieses Verhalten weiter treiben zu können, und Bürgern rein keine Informationen, nicht mal über die Verwendung der eigenen Daten, geben zu müssen, nutzt die Regierung die kommendeDSGVO und erteilt sich dort einen Blanko-Aussageverweigerungs-Paragrafen, in dem es sinngemäß heißt, Antworten auf Anfragen von Bürgern können dann verweigert werden, wenn es dadurch zu einer „Gefährdung der Erfüllung einer gesetzlichen übertragenen Aufgabe” kommt.
Sprich: Selbst wenn es gar nicht um die Daten selbst geht, aber die Behörde der Meinung ist, dass sie z.B. personell unterbesetzt sei und die Anfragebeantwortung eine zu große zeitliche Belastung wäre, kann sie die Auskunft verweigern.
Um es klarzustellen: Schon bisher kann die Behörde aus bestimmten Gründen Informationen zurückhalten, etwa bei Fragen der Landesverteidigung usw. Doch das, was die Regierung derzeit macht, ist, bei gleichzeitiger Ausweitung der Datensammlerei, seine Bürger noch mehr darüber im Dunkeln lassen zu wollen, was sie dann mit den Daten macht