Barrierefreiheit
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Die barrierefreie Gestaltung von Websites und elektronischen Dokumenten ist ab Juni 2025 für Unternehmen verpflichtend.
MARKETING & MEDIA Redaktion 28.03.2025

Barrierefreiheit

Künftig verlangt die EU mehr Engagement beim Thema Barrierefreiheit. Vendo unterstützt bei der Umsetzung.

WIEN. Der European Accessibility Act (EAA) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Denn mit der neuen Gesetzeslage versucht die EU, für Menschen mit Behinderungen oder funktionellen Einschränkungen, die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen zu verbessern.

Abgesehen von Websites müssen demnach künftig auch elektronische Dokumente, etwa Rechnungen, Verträge oder Broschüren, barrierefrei bereitgestellt werden.

Mehrere Anforderungen

Der Kommunikations- und Druckdienstleister Vendo unterstützt österreichische Unternehmen bei der richtigen Umsetzung der EU-Anforderungen in ihren elektronischen Dokumenten. Um von Menschen mit Behinderungen oder funktionellen Einschränkungen problemlos benutzt werden zu können, müssen Websites und Dokumente einigen Anforderungen entsprechen: Allen voran sollen sie eine klare Dokumentenstruktur mit einer logischen Hierarchie aufweisen. Bilder und Grafiken sollen mit entsprechenden Alternativtexten hinterlegt sein, damit sie von sehbehinderten Nutzerinnen und Nutzern problemlos genutzt werden können. Darüber hinaus sollen sie eine korrekte Lesereihenfolge für Screenreader aufweisen und semantische Tags sollen die barrierefreie Navigation erleichtern.

Überprüfung & Anpassung

Vendo analysiert in einem ersten Schritt mit einer softwaregestützten Überprüfung die PDF-Dokumente von Unternehmen und entscheidet dann, ob sie der von der EU vorgeschriebenen Barrierefreiheit entsprechen. Unternehmen erhalten anschließend eine detaillierte Rückmeldung mit etwaigen Anpassungsvorschlägen. Auf Wunsch setzt Vendo die nötigen Anpassungen um und optimiert das elektronische Dokument. (red)

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