Eine „elastische” Rechtsauslegung
© APA/Herbert Neubauer
Abgewiesen Österreichs Verleger konnten sich mit ihrer Sicht der Dinge zur Werbeabgabe auf Onlinewerbung nicht durchsetzen.
MARKETING & MEDIA Redaktion 03.11.2017

Eine „elastische” Rechtsauslegung

VÖZ & VÖP fordern nach negativem VfGH-Urteil von der Politik, Benachteiligung bei Werbeabgabe zu stoppen.

WIEN. Die Online-Werbung wird auch weiter nicht von der Werbeabgabe erfasst, so ein Urteil des VfGH.

Alles andere als darüber glücklich zeigte sich der Verband der heimischen Zeitungsverleger, denn damit gibt es weiter eine Ungleichbehandlung mit Werbung auf anderen Kanälen. Davon profitieren vor allem auch die Digitalgiganten.

Missachtung der Lage

Das Urteil an sich sei natürlich zu respektieren, doch dieses sei, so der VÖZ, offensichtlich „ohne tiefe Befassung mit der faktischen Situation am Werbemarkt erfolgt, denn sie bestätigt die Wettbewerbsverzerrung, die wir seit Jahren aufzeigen”, so VÖZ-Präsident Thomas Kralinger in einer ersten Stellungnahme.

Die europaweit einzigartige Werbeabgabe gewährt ausländischen Mediendiensten wie etwa Google, Facebook oder anderen Plattformen einen steuerprivilegierten Zugang zum heimischen Werbemarkt, während heimische Medienunternehmen, die hier Arbeitsplätze schaffen, zur Kasse gebeten werden.”
Nun sei die neue Bundesregierung bzw. das Parlament gefordert, denn, „wenn der VfGH das als verfassungsrechtlich zulässig beurteilt, dann ist das ein Auftrag an die künftige Bundesregierung und das neu gewählte Parlament”, so der VÖZ in der Aussendung.
„Es ist medienpolitisch und wirtschaftlich fatal, die heimischen Medienunternehmen im Wettbewerb mit Google und Facebook derart zu benachteiligen”, so Kralinger.
In eine ähnliche Richtung argumentiert auch VÖP-Präsident und KroneHit-Geschäftsführer Ernst Swoboda, der sich über die „auffallend elastische Auslegung des verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatzes durch den VfGH” wundert: „Wir fordern die künftige neue Regierung mit Nachdruck auf, ihren vom VfGH attestierten Gestaltungsspielraum dahingehend zu nutzen, dass endlich gleiche Regeln für alle Medienanbieter gelten – egal, ob sie inländische oder ausländische sind, unabhängig davon, ob sie ‚klassisch' oder ‚neu' sind.” (red)

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