Das kann jedem mal passieren: schneller gesprochen als gedacht. Ein kleiner Ausrutscher. Eine beiläufige Beleidigung, die gar nicht so gemeint war. Oder besser: die man vielleicht besser im Kopf behalten, statt über die Lippen gebracht hätte. Oft muss eine bloße Unüberlegtheit der Wortwahl allerdings infrage gestellt werden.
Sehr unpassend: einer fragwürdigen „Bewegung” wie Pegida am Tag der deutschen Einheit per Megafon einen „erfolgreichen Tag” zu wünschen. Der Fall kommt nun zur „Überprüfung”. Kleiner Tipp: Möglicherweise rechtes Gedankengut? Da hilft selbst das Denken vor dem Sprechen nicht.
Urteil gegen Booking.com
Das Landgericht Berlin hat Booking.com zur Zahlung von Schadenersatz an deutsche Hotels verurteilt. Hintergrund sind jahrelange Verstöße gegen das EU-Kartellrecht durch die Verwendung
