Die Konfusion um die Gasthermen
© dpa/dpaweb/dpa/A2411 Norbert Försterling
Bei Brennwert-Geräten wird anders als bei Heizwert-Geräten auch die in den Abgasen enthaltene Energie (Wasserdampf) genutzt.
FINANCENET REAL:ESTATE 18.09.2015

Die Konfusion um die Gasthermen

Die alte Technologie – Heizwertgeräte – ist ab dem 26. September verboten, heißt es. Stimmt so nicht, hält der Innungsmeister der Installateure entgegen.

••• Von Kurt Sattlegger

WIEN. Aufregung gibt es seit einiger Zeit rund um das angeblich bevorstehende Verbot von Heizwertgeräten, also Gasthermen der alten Technologie. Mit 26. September 2015 seien sie durch die neue, dann in Kraft tretende EU-Ökodesign-Richtlinie verboten, heißt es.

Das stimmt so nicht, betont dazu Robert Breitschopf, Wiener Landesinnungsmeister der Installateure. Betroffen von der EU-Richtlinie seien die Erzeuger der Geräte, und auch hier handle es sich nicht um ein generelles Verbot dieser alten Technologie. Und bis auf Weiteres könnten Kunden die Geräte weiter installieren lassen.

Vorteile der neuen Technik

Die neuen Technologie-Brennwertgeräte haben gegenüber den Heizwertgeräten unleugbare Vorteile. Erstens sind sie sicherer: Sie haben eine geschlossene Verbrennungskammer, Abgasunfälle sind daher unmöglich. Und zweitens verbrauchen sie ca. 15% weniger Gas, weil sie auch die Energie der Abgase nutzen. Das ist auch der Grund für die EU-Verordnung im Rahmen der Bemühungen, den Energieverbrauch und damit den CO2-Ausstoß zu verringern.

Alte Geräte weiter okay

Allerdings: In der EU-Verordnung ist von einer bestimmten Energieeffizienz die Rede, so Breitschopf, und die würde auch von besseren Heizwertgeräten erreicht. Die würden dann wohl mit Energieeffizienzklasse C bewertet werden, die neuesten Brennwertgeräte mit A+, aber beide würden den neuen Regeln entsprechen.

Außerdem sei in der EU-Regelung vorgesehen, dass die Bestimmung nicht zwingend zutreffe: Wenn es technisch nicht machbar sei (im Falle etwa, wenn mehrere Thermen oder zusätzlich ein Ofen an einem Kamin hängen) oder wenn es aus sozialen Gründen nicht vertretbar sei.
Denn ein Wechsel auf ein Brennwertgerät kommt mit ca. 6.000 Euro ungefähr doppelt so teuer wie die Installation eines Heizwertgeräts. Was „sozial nicht vertretbar” heißen kann, ist dabei offen. Völlig außer Frage stehe aber, dass bestehenden Heizwertgeräte nicht abmontiert werden müssen, solange sie funktionieren.

Hersteller reagieren

Aber, und hier sieht Breitschopf das Problem: Ein Marktführer habe bereits angekündigt, keine Heizwertgeräte mehr zu produzieren. Breitschopf geht aber davon aus, dass andere Hersteller weiterhin Heizwertgeräte herstellen werden.

Denn Nachfrage werde es weiterhin geben. Die Kunden seien von der EU-Richtlinie noch nicht betroffen; dazu brauche es die rechtliche Umsetzung der Richtlinie auf Bundesländerebene, und dazu gebe es zumindest in Wien noch keinerlei konkrete Pläne. Er jedenfalls werde in Übereinstimmung mit den Behörden Brennwertgeräte weiter installieren.

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