Land in Sicht bei der Registrierkassenpflicht
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RETAIL Nataša nikolić 15.07.2016

Land in Sicht bei der Registrierkassenpflicht

Mit jeglichen Maßnahmen rund um die Registrierkassen ist nun Schluss, heißt es jedenfalls aus dem Finanz­ministerium.

••• Von Nataša Nikolic

WIEN. Die Registrierkassenpflicht war monatelang in aller Munde und es scheint, als hätte sie schon sämtliche Phasen durchgemacht. Auf eine lang andauernde Aufregungsphase folgte eine kurze Abkühlung, in der sich die Gemüter (so der erweckte Anschein) ein wenig beruhigten. Nun scheint es so, als hätten sich die meisten Betroffenen damit abgefunden und die Bedingungen zumindest akzeptiert – wenn vielleicht auch zwecks mangelnder Alternativen. medianet hat sich bei einigen Branchenvertretern und dem Finanzministerium umgehört und ein paar Eindrücke gewonnen, wie die derzeitige Situation aussieht.

„Die Einführung der Registrierkassenplicht war von Anfang eine Geschichte voller Misskommunikation und nicht ganz tauglicher Maßnahmen”, sagt Rainer Will, Geschäftsführer des Handelsverbands – und spricht damit vermutlich vielen aus der Seele, bei denen zahlreiche Maßnahmen und Änderungen für Verwirrung gesorgt hatten.

Sind wir endlich da?

Damit sollte nun Schluss sein, sagt das Finanzministerium: „Nachdem diverse Erleichterungen hinsichtlich der Bestimmungen im Ministerrat und im Nationalrat beschlossenen wurden, befinden sich diese nun im parlamentarischen Prozess und werden voraussichtlich Mitte Juli im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Seitens des BMF besteht kein Interesse an weiteren Maßnahmen.”

Das dürfte den Chef des Handelsverbands beruhigen, der dafür plädiert, dass es 2017 „bei Einführung der verpflichtenden Sicherheitseinrichtung, zu keinen neuen Regulierungen kommt”. Die letzte Woche präsentierten Änderungen betreffen den Handel wenig bis gar nicht. Vielmehr betreffen sie Vereine und – zum Ärger vieler – politische Parteien. Für Aufregung sorgte die von den Koalitionspartnern ausverhandelte Gleichsetzung politischer Parteien mit gemeinnützigen Vereinen und Körperschaften öffentlichen Rechts. „Künftig können politischen Parteien und deren Vorfeldorganisationen bis hinunter auf die Ebene der Katastralgemeinden Feste mit Verabreichung von Speis und Trank veranstalten. Die Einnahmen aus diesen Aktivitäten sind nicht nur bis zum Betrag von 15.000 Euro steuerbefreit, sie können auch nach Gutdünken zur Finanzierung von parteipolitischen Aktivitäten herangezogen werden”, kritisiert Mario Pulker, Obmann des Fachverbands Gastronomie in der WKO. Pulker bemängelt, dass allein durch die Vereinsfeste der Jugendorganisationen in den 7.850 österreichischen Katastralgemeinden „Einkünfte bis zu 235 Millionen Euro auf Kosten der heimischen Gastronomie erzielt werden können”. Pulker droht mit rechtlichen Schritten gegen die Ausnahmestellung von Parteien. „Der Fachverband prüft gerade das weitere rechtliche Vorgehen. Bestärkt durch das Gutachten des Verfassungsrechtlers Prof. Mayer, sind wir zuversichtlich, dass wir die Regelung einer Gesetzesprüfung durch den Verfassungsgerichtshof zuführen können”, sagt eine Sprecherin auf Anfrage.

Kassa ja, Belege jein?

Dass sich die Meinung zur Registrierkasse nach dem anfänglichen Aufschrei der Branche beruhigt hat, glaubt indes Andreas Kapferer von Deloitte Tirol. „Herausfordernd bleibt allerdings die organisatorische Bewältigung dieser Verpflichtung während der Stoßzeiten; gerade kleine Unternehmen stoßen hier an ihre Grenzen – da gibt es auf jeden Fall Verbesserungsbedarf”, so Kapferer. Auf eine Erleichterung für kleine Unternehmen und Betriebe hofft auch die neue Geschäftsführerin der Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich, Iris Thalbauer. Die Nachfolgerin von Rene Tritscher, die die Einführung der Registrierkassen mitverhandelt hat, wünscht sich ein Entgegenkommen bei der vielfach kritisierten Belegerteilungspflicht – „vor allem bei Bagatellbeträgen”. Thalbauer fordert eine Ausnahme bei der Belegerteilungspflicht für Branchen und Betriebe, die in kurzer Zeit einen großen Kundenandrang bewältigen müssen und bei denen die Summe des Kassabons gering – unter 20 Euro – ist. „Dass die Beträge in die Kassa eingegeben werden sollen, steht außer Streit”, sagt Thalbauer.

Seit Juli drohen Betrieben bei Nichteinhalten der Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht Strafen bis zu 5.000 €. Darüber, ob bereits welche verhängt wurden, gibt das Finanzministerium keine konkreten Antworten, sondern lässt lediglich ausrichten, dass bei Feststellen von Unregelmäßigkeiten während der Betriebsprüfungen und anderer Kontrollhandlungen, jeder Fall individuell geprüft werde. Und weiter: „Verhängte Strafen für säumige Unternehmer in Zusammenhang mit der Registrierkassenpflicht werden nicht in Schnellverfahren abgewickelt; ­Parteienrechte sind zu wahren.”

Noch keine Strafen bekannt

Thalbauer appelliert an die Prüfer, dass dabei „mit Augenmaß vorgegangen wird” und sagt, dass die WKO bisher keine Rückmeldungen von Unternehmen erhalten hat, die „wegen des mangelnden Einsatzes einer Kassa bestraft wurden”. Ihren Informationen zufolge hätten noch nicht alle betroffenen Unternehmen eine Registrierkasse. „Das liegt vor allem daran, dass es im Bereich der Kassenhersteller zu Lieferverzögerungen und -engpässen gekommen ist oder die Einschulung in die Kassa aufgrund des hohen Bedarfs noch nicht erfolgen konnte”, erklärt die Vertreterin der Händler.

Es bleibt den österreichischen Händlern nur zu wünschen, dass die Registrierkassen lauter klingeln als die Kassen des BM.

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