WIEN. Ein eigenes FranchiseGesetz gibt es in Österreich, im Gegensatz zu Ländern wie etwa Frankreich oder Schweden, nicht. Wohl aber eine Reihe von Juristen, die das Thema Franchising zu ihrem Spezialgebiet gemacht haben. Die Rechtsanwältin Nina Ollinger aus Niederösterreich gehört dazu, ebenso der Wiener Jurist Hubertus Thum oder Alexander Petsche von der Kanzlei Baker & McKenzie.
Der Vertrag ist alles
Wer den Schritt in die Selbstständigkeit mittels Franchising plant, sollte sich vorab informieren und den vom Franchise-Geber vorgelegten Vertrag mit einem Experten prüfen. Auch vonseiten der Franchise-Geber ist eine Rechtsberatung unumgänglich: sowohl bei der Vertragsausarbeitung als auch in bestehenden Partnerschaften.
Die gesetzlichen Grundlagen des Franchising betreffen viele juristische Bereiche: vom Markenrecht über das Urheberrecht bis hin zum Kartellrecht. Geregelt ist die jeweilige Franchise-Partnerschaft zwischen Geber und Nehmer aber über den Franchise-Vertrag. Die gesamte Zusammenarbeit mit allen Rechten und Pflichten von beiden Seiten sollte darin festgelegt sein.
Daten und Know-how
Ein Thema für den selbstständigen Franchise-Nehmer könnte bespielsweise die Frage sein, wem das Know-how gehört, das er im Zuge seiner Arbeit entwickelt. Eine andere Fragestellung tut sich auf, wenn ein Franchise-Nehmer mehrere Standorte betreibt.
Vonseiten des Franchise-Gebers ist etwa wichtig, genau zu regeln, wie mit dem aktuell so brisanten Thema Datenschutz umgegangen wird. Hält sich ein Franchise-Nehmer nicht an die Vorgaben, kann das beispielsweise dazu führen, dass die gesamten Daten in der Zentrale gelöscht werden müssen. (am)