LINZ/WIEN. Rund um den Jahresbeginn 2019 sind auch auf dem weiten Feld der Bildung und Weiterbildung einige Änderungen in Kraft getreten. Im Zentrum der Regierungsanstrengungen – und hier insbesondere des Wirtschaftsministeriums – steht weiterhin die Digitalisierung in allen Bereichen von Bildung, Aus- und Weiterbildung.
Laut „Digital-Dossier Österreich 2018”, der auf Sekundärforschung basierenden Bestandsaufnahme des BMDW, haben die Österreicher im europäischen Vergleich Nachholbedarf bei digitalen Kompetenzen. So weisen zwar rund zwei Drittel laut Digital Economy and Society Index (DESI) 2018 mindestens digitale Grundkompetenzen auf. Dennoch erreicht das Land damit nur Rang 8 von 28 EU-Ländern.
Keine Angst
„Wer Technik versteht und nutzen kann, muss sich auch nicht davor fürchten”, begründet Wirtschafts und Digitalministerin Margarete Schramböck ihren „Pakt für Digitale Kompetenz”, einen Zusammenschluss von Wirtschaft, Bildungseinrichtungen und der öffentlichen Verwaltung, der den Österreichern den Weg in die digitale Welt ebnen soll. Eines der einschlägigen Programme ist etwa „Fit4Internet”, eine Initiative zum Aufbau von digitalen Kompetenzen in den Fokusgruppen und Senioren, Berufstätige mittleren Alters mit geringer IT-Affinität und Jugendlichen.
An den Schulen sorgt eine Schulrechts-Sammelnovelle, das „Pädagogikpaket”, für Änderungen – wie etwa die Wiedereinführung von Ziffernnoten ab dem zweiten Semester der 2. Volksschulklasse.
Auch bei den Studiengebühren tut sich wieder etwas: Durch das Auslaufen der Regelung im Universitätsgesetz, wonach berufstätigen Studierenden die Studiengebühr erlassen wird, müssen ab dem Wintersemester 2018/19 Studierende, die mehr als zwei Semester über der Mindeststudiendauer sind, wieder Studiengebühren entrichten.
Zudem wurden mit der Novelle des Universitätsgesetzes ab dem Wintersemester 2019/20 weitere Zugangsbeschränkungen für Österreichs Universitäten festgelegt. Auch Fristen und Aufnahmeverfahren an den diversen Bildungseinrichtungen werden zunehmend uneinheitlich.
Weniger AMS-Budget
Das Förderungsbudget des AMS beträgt im Jahr 2019 1,25 Mrd. €, nach 1,4 Mrd. € im Jahr 2018. Dazu kommt: Das AMS hat für 2019 zahlreiche Ziele für die Fördermittel bekommen. Möglichst wenige Jugendliche und Erwachsene sollen länger als sechs Monate arbeitslos sein. Bei Asylberechtigten wird die überregionale Arbeitsaufnahme und Tätigkeiten in der Landwirtschaft besonders gefördert. Auch um Arbeitslose über 50 Jahren, Langzeitarbeitslose und Menschen mit Behinderung muss sich das Arbeitsmarktservice stärker kümmern. Durch arbeitsplatznahe Qualifizierung soll der Fachkräftebedarf vor allem aus dem Inland gedeckt werden. Für Asylberechtigte gibt es hingegen kein Extra-Budget.
Kürzung bei den Jungen
Das knappe AMS-Budget für das Jahr 2019 bedeutet vor allem Kürzungen bei den Angeboten für junge Menschen. Es wird das Budget im Rahmen der Ausbildungsgarantie bis zum Alter von 25 Jahren gekürzt, und es stehen auch weniger Mittel für die überbetriebliche Lehrausbildung (ÜBA) zur Verfügung. Die Betriebe sollen vermehrt in die Pflicht genommen werden. Erwachsenenbildungsinstitute wie das BFI Wien wehrten sich vehement gegen die Kürzungen bei diesem bewährten Modell: „Die jahrelange enge Kooperation zwischen Bildungseinrichtungen wie dem BFI Wien und den Firmen aus Industrie und Gewerbe ist der Grund dafür, dass mittlerweile jeder zweite Lehrling aus der überbetrieblichen Lehrausbildung schon während der Lehrzeit in die betriebliche Lehre wechselt”, sagte etwa Franz-Josef Lackinger, Geschäftsführer des BFI Wien, eines der größten ÜBA-Anbieter. (red)